Pressemitteilung

21.März 2018

Keck: Neuausrichtung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung erfordert noch wesentliche Arbeiten

Im Rahmen der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetztes in Baden-Württemberg (Landtags-Drucksache 16/3554) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Jürgen Keck:

„Durch die Anhörung der Landes-Behindertenbeauftragten Frau Aeffner und der eingehenden Beratung im Sozialausschuss des Landtags konnten wesentliche Fragestellungen für die nächsten erforderlichen Schritte herausgearbeitet werden. Die Landesregierung ist aufgefordert, nun einen verbindlichen Fahrplan vorzulegen, wie es der Frage der Bedarfsfeststellung und landesweit vergleichbaren Bedarfsdeckung für die Fachleistungen der Eingliederungshilfe weitergeht. Ich sehe nach wie vor ein wesentliches Zeit- und Einigungsproblem. Denn die Einigung auf die grundlegenden systematischen Änderungen ist alles andere als trivial. Vor der Arbeitsgruppe und der Vertragskommission liegt noch viel Weg bis zum Ziel. Der Landtag hat die Regierung dazu verpflichtet, bis Ende Mai Konzeptionen vorzulegen, wie das Bedarfsfeststellungsverfahren ausgestaltet werden könnte. Es steht die Forderung im Raum, dass diese von den Trägern der Leistungen unabhängig erfolgen soll. Diese wesentlichen Punkte werden in einem folgenden Gesetz zu beschließen sein. Es war goldrichtig, dass wir zusammen mit der SPD den Entschließungsantrag eingebracht haben, dem die Regierungsfraktionen dann einen eigenen entgegengesetzt haben, der aber die Thematik aufgreift. Auch freue ich mich, dass mein Änderungsantrag zum Gesetz, der die Aufnahme der privaten Träger in die Vertragskommission vorsieht, aufgegriffen wurde.“

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