Pressemitteilung

14.März 2017

Keck: Sonderregelung für Pflegeberufe bedingt klar definierte Zeitregelung

Der heute von Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha präsentierte Antrag des Landes, Flüchtlinge, die als Auszubildende in Helferberufen tätig werden, während der einjährigen Ausbildungsdauer und einer anschließenden Tätigkeit im erlernten Beruf nicht abzuschieben, ist für Jürgen Keck, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, nur dann sinnvoll, „wenn klar definiert wird, wie lange sie in diesem Pflegeberuf tätig sein dürfen.

Die bisher gültige 3+2-Regelung aufzugeben, sei, so Keck, nur dann sinnvoll, wenn am Ende tatsächlich mehr Pflegepersonal in Baden-Württemberg langfristig zur Verfügung stehe. „Sonst bliebe die Maßnahme wirkungslos und wäre eine Gefährdung für die Pflegequalität des Landes“, betonte Keck.

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