Pressemitteilung

11.Oktober 2018

Keck: Unterhaltsvorschuss wörtlich nehmen – Rückgriffe auf Verpflichtete wesentlich steigern

Im Zusammenhang mit der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (Drucksache 16/4760) sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Jürgen Keck:

„So erfreulich die Ausweitung des Leistungszeitraums für die Betroffenen ist, so sehr muss darauf hingewiesen werden, dass es nicht umsonst Unterhaltsvorschuss heißt. Der Staat geht mit Steuergeldern in Vorleistung in Fällen, in denen die an sich Unterhaltsverpflichteten ihrer Pflicht nicht nachkommen. Die bisherige so genannte Rückgriffsquote von rund einem Drittel ist für ein Bundesland wie Baden-Württemberg mit praktischer Vollbeschäftigung viel zu niedrig. Die Mehrausgaben, die sich aus der Bundesreform für das Land in Höhe von rund siebeneinhalb Millionen Euro im Jahr ergeben, müssen Ansporn genug sein, die Rückgriffe der Unterhaltsvorschussstellen auf die Säumigen – zumeist Männer – wesentlich verbindlicher anzugehen. Es kann nicht sein, dass sich Unterhaltsverpflichtete einen schlanken Fuß machen und sich sagen, was soll‘s, der Steuerzahler zahlt ja. Der Sozialminister soll mit den Aufgabenträgern der Jugendhilfe in einen strukturierten Dialog treten, wie die Rückgriffsquote wesentlich gesteigert werden kann. Denn dass wie bisher rund zwei Drittel der Verpflichteten ohne Zahlungen davon kommen, ist nur schwer erträglich und nicht nachvollziehbar.“

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