Pressemitteilung

14.Oktober 2020 - Soziales
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Keck: Wahlrechtsreform verbessert Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Jürgen Keck

Wahlrechtausschlüsse werden dauerhaft aufgehoben.

Im Zusammenhang mit den zweiten Beratungen von Gesetzentwürfen von FDP/SPD (Drucksache 16/8191) und Grüne/CDU zur Einführung des inklusiven Wahlrechts in Baden-Württemberg sagte der sozialpolitische Sprecher der Fraktion der FDP/DVP Jürgen Keck:

„Es ist heute ein guter Tag, um auf dem Weg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung einen Schritt weiter zu kommen. Auch für Fälle, in denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten bestellt ist, ist nun endlich dauerhaft die Ausübung des Wahlrechts möglich. Die Freude wird nur insofern getrübt, als dass die Regierungsfraktionen nicht bereit waren, einen gemeinsamen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen und sie erst aktiv wurden, als unserer eingebracht wurde. Auch die Sonderregelung für Bürgermeisterwahlen wäre aus unserer Sicht nicht nötig gewesen. Wir glauben, die Bürgerinnen und Bürger im Land können sehr genau entscheiden, welchen Bürgermeisterkandidaten sie wählen wollen. Einen Ausschluss vom passiven Wahlrecht, also der Wählbarkeit, hätte es nicht gebraucht.“