Pressemitteilung

28.Oktober 2015

Kern: Auch Haupt-/Werkrealschullehrern einen Besoldungsaufstieg ermöglichen

In der Zweiten Lesung eines Gesetzentwurfs zur Lehrerbesoldung forderte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die an den Haupt-/Werkrealschulen tätigen Lehrerinnen und Lehrer bei der Besoldung nicht abzuhängen:

„Der bisher an den Haupt-/Werkrealschulen tätigen Lehrerinnen und Lehrer nimmt sich die grün-rote Landesregierung bislang nicht an. Während ihre neu eingestellten Kollegen wegen des neuen gemeinsamen Lehramts ‚Haupt-/Werkrealschule und Realschule‘ zukünftig sogleich in A 13 eingestuft werden, verbleiben ihre Kollegen in A 12. Die FDP-Fraktion unterstützt die Einstufung der Haupt-, Werkreal- und Realschullehrer in A 13 und stimmt dem Gesetzentwurf zu. Allerdings werden durch seine Unvollständigkeit erhebliche Gerechtigkeitsfragen aufgeworfen, wenn  der altgediente und erfahrene Hauptschullehrer deutlich schlechter bezahlt als die jungen Kolleginnen und Kollegen. Trotz diverser Ankündigungen hat die Landesregierung kein Konzept vorgelegt, wie ein Weiterqualifizierungsangebot aussehen soll, mit dem den in der Besoldungsgruppe A 12 befindlichen Lehrerinnen und Lehrern an den Haupt-/Werkrealschulen ein Aufstieg in die Besoldungsgruppe A 13 ermöglicht wird. Damit diese offensichtliche Gerechtigkeitslücke zeitnah geschlossen wird, hat die FDP-Fraktion einen Entschließungsantrag auf Erarbeitung eines Weiterentwicklungs- und Aufstiegskonzepts für die in A 12 befindlichen Lehrer an den Haupt-/Werkrealschulen bis zum Jahresende vorgelegt.“

Kern merkte an, dass das Besoldungsgefüge der Lehrerinnen und Lehrer ein Spiegel des Gesamtzustands der Schulen in Baden-Württemberg sei. Wörtlich sagte er: „Mit der Einführung und Privilegierung der Gemeinschaftsschule hat die Landesregierung das Besoldungsgefüge in der Schullandschaft in Baden-Württemberg kräftig durcheinandergebracht hat. Wenn an der Gemeinschaftsschule ein Gymnasiallehrer, ein Realschullehrer und ein Haupt-/Werkrealschullehrer arbeitet, dann kann es sein, dass der eine in die Besoldungsgruppe A 14, der andere aber in A 13 und der dritte in A 12 eingestuft ist.

Außerdem bemerkten die Koalitionäre schnell, dass sie die Gemeinschaftsschule mit Privilegien würden ausstatten müssen, um vorzeigbare Verkaufszahlen für ihr Prestigeprojekt zu bekommen. Eine offensichtliche Privilegierung wurde denn auch bei den Gehältern der Schulleiter vorgenommen: Die Schulleiter an Gemeinschaftsschulen wurden kurzerhand in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft, während ihre Kollegen in den Haupt-/Werkrealschulen in A 13 verblieben. Dabei sind die Gemeinschaftsschulen zum Großteil aus Haupt-/Werkrealschulen hervorgegangen. Schulleiter von Haupt-/Werkrealschulen werden auch nach der vorliegenden Gesetzesnovelle in A 13 sein, nun mit einer Amtszulage in Höhe von 200,48 Euro.“

Kern resümierte: „Auch wenn die Landesregierung die Haupt-/Werkrealschulen lieber früher als später aussterben lassen würde: Gerade die Haupt-/Werkrealschullehrer machen einen erstklassigen Job und eröffnen mit ihrer fördernden und fordernden Pädagogik und dem praxisnahen Unterricht echte Lebenschancen. Gerade viele Haupt-/Werkrealschulen haben den Ehrgeiz, dass kein Schüler/keine Schülerin ohne einen Hauptschulabschluss die Schule verlässt. Das ist ein starkes Stück Arbeit und verdient unser Lob und unsere Anerkennung.“

Weitere Pressemitteilungen zum Thema