Pressemitteilung

04.März 2015

Kern: Bei der Inklusion klaffen Reden und Handeln von Grün-Rot auseinander

In einer Landtagsdebatte über den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen warf der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, dem Kultusminister Scheinheiligkeit vor. „Der Gesetzentwurf zur Inklusion an Schulen ist ein trauriges Beispiel für das Auseinanderklaffen von Reden und Handeln bei der grün-roten Landesregierung. Seit über einem Jahr mahnt die FDP-Fraktion den Kultusminister, an die Initiative seiner Vorgängerin Gabriele Warminski-Leitheußer anzuknüpfen und das Inklusionskonzept fraktionsübergreifend zu erarbeiten. Einen FDP-Antrag auf Einrichtung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe für das Inklusionskonzept lehnte die grün-rote Regierungsmehrheit im Landtag am 29. Januar 2014 ab. Und nun ruft der Kultusminister am 14. Februar 2015 zur ‚parteiübergreifenden Umsetzung‘ des grün-roten Gesetzentwurfs auf – kurz bevor ihn die Regierung beschlossen und zur Anhörung freigegeben hat. Bis heute hat die Landesregierung unserer Fraktion keinen Inklusions-Gesetzentwurf übersandt. Und öffentlich zugänglich ist er bislang auch nicht. Eine fraktionsübergreifende Initiative hatten wir Freien Demokraten uns anders vorgestellt.“

Kern wies darauf hin, dass dem grün-roten Inklusions-Entwurf auch in inhaltlicher Hinsicht eine interfraktionelle Bearbeitung wahrlich nicht geschadet hätte. Kern wörtlich: „Was bisher von Grün-Rot vorgestellt wurde, ist möglicherweise gut gemeint, aber handwerklich unterirdisch. Was ein gestärktes Elternwahlrecht konkret bedeutet, ist beispielsweise völlig unklar. Da sind Unstimmigkeiten und Konflikte vor Ort vorprogrammiert – zu Lasten der Betroffenen und ihrer Eltern.“

Es räche sich, dass Grüne und SPD hohe Erwartungen bei der Inklusion geweckt haben. „Ob ein Inklusionsgesetz mehr Chancen eröffnet, misst sich an seiner Praxistauglichkeit. Eine fraktionsübergreifende Initiative hätte die Chance bedeutet, den betroffenen jungen Menschen in den Mittelpunkt des Gesetzes zu stellen. Diese Chance ist aber ebenso verpasst worden wie diejenige, mit Inklusionsbudgets beispielsweise mit einer Art Rucksack pro Schüler einen klugen Finanzierungsrahmen für qualitativ fundierte Inklusionsangebote zu schaffen“, so Timm Kern.

 

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