Pressemitteilung

10.November 2016

Kern: Der Presse- und Meinungsfreiheit den Rücken stärken

Anlässlich einer Landtagsdebatte zur Klage des ehemaligen Kultusministers gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung forderte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern, die grün-schwarze Landesregierung auf, die Presse- und Meinungsfreiheit auch bei für sie kritischen Berichten und Meinungsäußerungen zu achten. Wörtlich sagte Kern:

„Das Negativbeispiel ist eine Klage des damaligen SPD-Kultusministers Andreas Stoch gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Die couragierte Journalistin Heike Schmoll hatte über eine Evaluation berichtet, die Missstände bei der Geschwister-Scholl-Gemeinschaftsschule in Tübingen aufzeigte. Statt daraufhin die aufgezeigten Probleme beim grün-roten Vorzeigeprojekt Gemeinschaftsschule anzugehen, versuchte der Kultusminister mit einer Klage hiervon abzulenken und kritische Journalisten einzuschüchtern. Dieser ungute Umgang mit der Presse kostete den Steuerzahler nach Angaben des Kultusministeriums 12.248,96 Euro – wobei die endgültige Kostenabrechnung noch aussteht und die Arbeitszeit der Ministeriumsmitarbeiter nicht mitgerechnet wurde. Der Pressefreiheit den Rücken zu stärken, erscheint uns Freien Demokraten derzeit notwendiger denn je. Denn wenn ein Vertreter  der AfD-Landtagsfraktion Medienvertretern ‚Hetze‘ vorwirft, wie kürzlich im Ständigen Ausschuss geschehen, dann erwartet die FDP-Fraktion von allen Fraktionen mit freiheitlich-demokratischer Fundierung ein klares Bekenntnis zur Pressefreiheit.“

Außerdem habe es in der Vergangenheit laut Kern immer wieder Fälle gegeben, in denen insbesondere Schulleiter der Regierung gegenüber unbequeme Positionen bezogen hätten. „Die FDP-Fraktion ist stets alarmiert, wenn die Meinungsfreiheit berührt oder gar von Einschränkungen bedroht ist. Deshalb haben wir uns sowohl in der Frage des Umgangs des Kultusministeriums der schwarz-gelben Landesregierung mit den sogenannten ‚Hauptschulrebellen‘ im Jahre 2008 einerseits als auch beim Umgang der grün-roten Landesregierung mit dem Schulleiter-Aufruf für den Erhalt des gegliederten Schulwesens im Jahre 2011 andererseits in der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und beamtenrechtlich vorgeschriebenem Loyalitäts- und Mäßigungsgebot für den Vorrang der Meinungsfreiheit ausgesprochen.

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