Pressemitteilung

17.Juli 2020 - Schule

Kern: Die Lernbrücken müssen tragen, wenn Lernlücken geschlossen werden sollen

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion erreichen einige offene Fragen und kritische Rückmeldungen – Fragenkatalog an die Kultusministerin gerichtet.


Zu den in den Sommerferien angebotenen „Lernbrücken“ sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

 „Die FDP/DVP Fraktion unterstützt ausdrücklich, dass Lernangebote in den Sommerferien Schülerinnen und Schülern das Nachholen von Versäumtem ermöglichen sollen – dies entspricht schließlich einer unserer Forderungen. Bei den von der Kultusministerin geplanten ‚Lernbrücken‘ läuft es aber offenbar nicht rund. Jedenfalls erreichten uns dazu einige offene Fragen und kritische Rückmeldungen. Die auch für den Einsatz bei den Lernbrücken vorgesehenen befristet beschäftigten Lehrkräfte bekommen demnach sehr spät erst ihre Zusage, was mit dem Erfordernis nach Planbarkeit kollidiert. Absolventinnen und Absolventen des Ersten Lehramts-Staatsexamens wurden nicht zugelassen. Es stellt sich die Frage, inwieweit das Angebot aufgrund von Fehlern bei der Personalplanung eingeschränkt werden musste. Außerdem stellt sich die Frage, inwieweit das Kultusministerium die Schulträger bei der Organisation der Schülerbeförderung, der Reinigung der Schulgebäude und einer möglichen Umplanung von Bauarbeiten in den Sommerferien unterstützt. Aus pädagogischer Sicht stellt sich schließlich die Frage, welche Möglichkeiten Schulleitungen und Lehrkräfte haben, um Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an den „Lernbrücken“ anzuhalten. Nach Auffassung der FDP/DVP Fraktion ist es eine der zentralen bildungspolitischen Aufgaben, dafür zu sorgen, dass in der Corona-Zeit entstandene Lernlücken geschlossen werden. Diese Aufgabe darf die Kultusministerin nicht vernachlässigen. Die Lernbrücken müssen tragen, wenn Lernlücken geschlossen werden sollen. Wir haben deshalb einen Katalog von Fragen an die Kultusministerin gerichtet und hoffen auf baldige Beantwortung beziehungsweise Abhilfe.“

 

Fragen der FDP/DVP Fraktion an die Kultusministerin zu den „Lernbrücken“:

  1. Wann können die befristet beschäftigten Lehrkräfte, Referendare am Ende ihres Vorbereitungsdienstes und weitere Lehrkräfte, die einen Antrag auf Anstellung oder Einstellung zum kommenden Schuljahr gestellt haben, mit einer verbindlichen Rückmeldung rechnen?
  2. Inwieweit kollidiert eine späte Zusage hierbei mit dem Erfordernis, die soeben genannten Gruppen von Lehrkräften auch in den „Lernbrücken“ einzusetzen und entsprechend früher einzustellen, sofern sie sich damit einverstanden erklärt haben? Warum hat die Schulverwaltung im Interesse der Personalgewinnung nicht frühere Zusagen gegeben?
  3. Inwieweit wurden die Schulen zunächst dahingehend informiert, dass der Einsatz von Absolventinnen und Absolventen eines Ersten Lehramts-Staatsexamens im Rahmen der „Lernbrücken“ eingesetzt werden können, und warum wurde der Einsatz dieser Personengruppe mittlerweile ausgeschlossen?
  4. Inwieweit sind die Schulen aufgrund der personellen Situation in der Lage, nicht nur in Deutsch und Mathematik, sondern auch – wie in der Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 03.07.2020 angekündigt – eine „Schwerpunktförderung (etwa Fremdsprache oder schülerindividuelle Vertiefung in einem anderen Fach)“ anzubieten? Wie viele Schulen mussten umgekehrt wegen eines Personalengpasses auf das Angebot von Kursen in Fremdsprachen oder schülerindividuelle Vertiefung in einem anderen Fach verzichten?
  5. Warum richtet sich das Programm laut Konzept des Kultusministeriums schwerpunktmäßig Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, aber nicht an SBBZ mit andern Förderschwerpunkten?
  6. Welche Möglichkeiten haben Schulleitungen und Lehrkräfte, um Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an den „Lernbrücken“ anzuhalten?
  7. Inwieweit unterstützt das Land die Schulträger dabei, die ÖPNV-Erreichbarkeit der Schulen insbesondere im ländlichen Raum zu gewährleisten, wenn in der Ferienzeit kein Schulbusverkehr erfolgt? Gleiches gilt für den Fall, wenn Lernbrücken an bestimmten Schulstandorte zusammengeführt werden und nun kurzfristig der Schülertransport organisiert werden muss.
  8. Inwieweit unterstützt das Land die Schulträger dabei, relativ kurzfristig professionelle Reinigungskräfte in der Ferienzeit zu gewinnen, um die erforderlichen täglichen Schulreinigungen zu gewährleisten?
  9. Inwieweit wird bei der Planung der Lernbrücken berücksichtigt, dass Schulträger Sanierungs- oder IT-Verkabelungsmaßnahmen langfristig extra in die Ferien hineingeplant haben beziehungsweise wie wird in solchen Fällen verfahren?