Pressemitteilung

14.Juni 2018

Kern: Echte Wahlfreiheit statt einer Ganztagsschule zweiter Klasse

Den von der FDP/DVP Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf für Wahlfreiheit bei der Ganztagsschule begründete der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, in der Ersten Lesung im Plenum des Landtags folgendermaßen:

 „Nach der jako-o-Bildungsstudie aus dem Jahr 2017 wünschen sich 48 Prozent der Eltern ein Ganztagsangebot mit freiwilligem Nachmittagsprogramm, 24 Prozent eine Ganztagsschule mit verbindlichem Nachmittagsprogramm und 25 Prozent eine Halbtagsschule.

Aber das baden-württembergische Schulgesetz bzw. das Ganztagsgesetz der ehemaligen grün-roten Regierungskoalition blendet den Wunsch von 48 Prozent der Eltern einfach aus.

Im Schulgesetz findet sich nämlich nur die so genannte verbindliche Ganztagsschule, und dies auch nur an Grundschulen. Eine offene Ganztagsschule mit Unterricht am Vormittag und freiwilligen Angeboten am Nachmittag sucht man vergeblich. Es gibt dort nur noch eine so genannte Wahlform, aber leider lässt auch sie den Eltern nur die Wahl zwischen Ganztag oder gar nicht Ganztag. Der liberale Gesetzentwurf hat deshalb vor allem das Ziel, auch die offene Form des Ganztages nun endlich ins Schulgesetz aufzunehmen.“

Weiter stellte Kern die Eckpunkte des Gesetzentwurfs vor:

„1. Zukünftig sollen alle Schularten die Möglichkeit haben, eine Ganztagsschule zu errichten – in der offenen Form, in der gebundenen, oder in der Wahlform, bei der nur einzelne Züge in gebundener Form geführt werden.

  1. Für die offene Ganztagsschule gilt: Die Anmeldung für das Nachmittagsangebot ist freiwillig, aber eine Anmeldung für mindestens ein Schulhalbjahr verbindlich.
  2. Der Schulträger soll mit Zustimmung der Schulkonferenz und der Gesamtlehrerkonferenz über die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule allein entscheiden können.
  3. Für die Ganztagsschulen werden differenziert nach der jeweiligen Form Lehrerwochenstunden zur Verfügung gestellt, die wie bisher auch zur Kooperation mit außerschulischen Partnern verwendet werden können.
  4. Horte und andere Betreuungseinrichtungen sollen wieder bezuschusst werden.
  5. Die Bestimmung wird gestrichen, wonach die Gemeinschaftsschulen automatisch verbindliche Ganztagsschulen sind, sodass für sie fortan hinsichtlich der Einrichtung von Ganztagsschulen die gleichen Bedingungen wie für die übrigen Schularten gelten.
  6. Die geltenden Schulbezirke werden abgeschafft, um die Wahlfreiheit zwischen unterschiedlichen Ganztagsangeboten an unterschiedlichen Standorten zu ermöglichen.“

Kern machte auch die Unterschiede zwischen dem liberalen Gesetzentwurf und dem angekündigten Ganztagskonzept von Grün-Schwarz deutlich. Kern: „Nach allem, was über dieses Konzept bekannt wurde, soll bislang nicht die offene Ganztagsschule im Schulgesetz verankert werden. Vielmehr sollen Horte und weitere Betreuungsangebote in der Zuständigkeit der Kommunen von Seiten des Landes bezuschusst werden und den Vormittagsunterricht ergänzen. Sicherlich nicht ohne Grund ist in diesem Modell auch nicht von ‚Schule‘ die Rede. Diese grün-schwarze Lösung wäre aber kein Modell aus einem Guss mit einem umfassenden pädagogischen Ganztageskonzept, sondern ein Ganztag zweiter Klasse.“

Kern erinnerte die CDU schließlich daran, dass sie dem im Jahr 2013 schon einmal eingebrachten Gesetzentwurf der FDP/DVP Fraktion zugestimmt hatte. „Zugegeben, damals waren Sie noch nicht von den Grünen umklammert. Unser Gesetzentwurf soll der CDU-Fraktion mit Wolfgang Reinhart an der Spitze Gelegenheit geben, sich von dieser Umklammerung zu befreien und sowohl der bildungspolitischen Vernunft als auch der berechtigten Wahlfreiheit für Eltern und Schüler beim Ganztag zum Durchbruch zu verhelfen. 25 Verbände und Institutionen haben zu unserem Gesetzentwurf Stellung bezogen – überwiegend mit grundsätzlicher Zustimmung und teilweise mit Änderungsvorschlägen. Hierfür dankt die FDP/DVP Fraktion den Verfassern herzlich. Die anstehenden Ausschussberatungen wollen wir nutzen, um die Anregungen, die uns zielführend erscheinen, in den Gesetzentwurf aufzunehmen.“

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