Pressemitteilung

11.Juli 2016

Kern: Endlich die erzwungene Sommerferien-Arbeitslosigkeit von Lehrern beseitigen

Zur Forderung des Landeselternbeirats, des Landesschülerbeirats und der Lehrerverbände nach einer Beendigung der Praxis des Landes, Vertretungslehrer befristet anzustellen und für die Dauer der Sommerferien in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Dr. Timm Kern:

„Es sieht ganz so aus, als wolle die grün-schwarze Landesregierung auch an dieser Stelle in die Fußstapfen der grün-roten Vorgängerregierung treten: Sie unternimmt offenbar nicht einmal den Versuch, die schäbige Praxis der Sommerferien-Entlassung von Lehrerinnen und Lehrern abzustellen. Zu Beginn und am Ende der vergangenen Legislaturperiode beantragte die FDP-Fraktion, zunächst einmal wenigstens die angehenden Lehrerinnen und Lehrer nicht am Ende ihres Referendariats in die sechswöchige Arbeitslosigkeit zu entlassen – vergeblich, außer Absichtserklärungen war von Grün-Rot nichts zu bekommen. Aber auch bei der grün-schwarzen Regierung holte sich die FDP-Fraktion mit einem jüngst gestellten Antrag eine Abfuhr (Landtags-Drucksache 16/79). Dabei dürfte die vornehmste bildungspolitische Aufgabe jeder Regierung sein, ausreichend qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer zu gewinnen und zu halten. Wenn die Förderung der Qualität von Bildung nicht nur ein wohlklingendes grün-schwarzes Lippenbekenntnis sein soll, sollte die Landesregierung den Missstand wenigstens schrittweise beseitigen. Die FDP-Fraktion schlägt vor, einerseits das Referendariat um die Zeit der Sommerferien zu verlängern und andererseits den Schulen vor Ort ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, damit diese Beschäftigungsverhältnisse ohne Sommerferien-Entlassung auch für einen über ein Schuljahr hinausgehenden Zeitraum anbieten können. Beispielsweise könnte es für die Schule und die Lehrkraft gleichermaßen zweckmäßig sein, einen Arbeitsvertrag über den Einsatz in einer Vorbereitungsklasse zur schulischen Integration von Flüchtlingskindern nicht auf ein, sondern auf zwei Jahre zu schließen – und das ohne Sommerferien-Entlassung.“

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