Pressemitteilung

03.Mai 2017 - Schule
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Kern: Grün-rote Fehlleistungen nicht halbherzig korrigieren

Anlässlich der Zweiten Beratung eines Gesetzentwurfs der Landesregierung, der die verbindliche Vorlage der Grundschulempfehlung und die Stärkung der Realschule zum Inhalt hat, kündigte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, die Unterstützung seiner Fraktion für das Gesetzesvorhaben an. Gleichzeitig kritisierte er die sachfremden Zugeständnisse der CDU an den grünen Koalitionspartner. Kern wörtlich:

„Etwas für falsch Erkanntes nur beizubehalten, damit die Grünen ihr Gesicht wahren können, hat mit verantwortungsbewusster Bildungspolitik nicht viel zu tun. Darüber dürften sich auch die CDU und ihre Kultusministerin im Klaren sein. Wenn der Gesetzentwurf wirklich bildungspolitische Fehlleistungen der grün-roten Vorgängerregierung korrigieren soll, muss er das konsequent tun. Anders ist Bildung auf hohem Niveau weder zu halten noch zu erzielen.“

Kern machte dies am Beispiel der von Grün-Rot überstürzt und unvorbereitet abgeschafften Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung deutlich: „Um rund 300 Prozent bzw. 500 Prozent schnellte die Sitzenbleiberquote an den Gymnasien und an den Realschulen in der Folge nach oben. Trotz dieses Alarmsignals und der damit verbundenen Einzelschicksale hielt Grün-Rot unverbesserlich daran fest, dass die weiterführenden Schulen sich die Grundschulempfehlung nicht zeigen lassen durften. Und der Verweis auf den Datenschutz konnte schon damals nicht als Vorwand gelten, denn Schulleitungen und Lehrer sind ohnehin zum Stillschweigen über personenbezogene Informationen verpflichtet. Dass die grün-schwarze Landesregierung diesen praxisfernen Unsinn nun revidiert, unterstützt die FDP/DVP-Fraktion ausdrücklich. Die Koalition bleibt allerdings nach wie vor ein grundlegendes Konzept schuldig, wie in der Frage der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung zu verfahren ist. Wie wenig überzeugt insbesondere der grüne Koalitionspartner von der verbindlichen Vorlage der Grundschulempfehlung ist, zeigt der Umstand, dass der Gesetzentwurf regelrecht verschleppt wurde. Nun sind die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen für das kommende Schuljahr bereits erfolgt. Aus Sicht der FDP/DVP-Fraktion gibt es aber keinen Grund, warum den weiterführenden Schulen nicht das Recht eingeräumt werden sollte, sich bei den Erziehungsberechtigten jetzt schon über die Grundschulempfehlung zu informieren. Deshalb haben wir einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht.“

Auch die Korrektur des grün-roten Realschulgesetzes erfolge nicht mit ganzem Herzen: „Dass die Realschulen zukünftig Kurse auf unterschiedlichem Leistungsniveau bilden können, ist eigentlich selbstverständlich, wenn die Realschullehrer ihre Schüler neben dem Realschulabschluss auch auf den Hauptschulabschluss vorbereiten sollen. Umso unverständlicher ist, dass es nach dem Willen von Grün-Schwarz weiterhin eine verpflichtende Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6 geben soll. Damit bleibt unter anderem das Sitzenbleiben am Ende von Klasse 5 abgeschafft. Deshalb hat die FDP-Fraktion beantragt, auf einen Zwang zur Einrichtung einer Orientierungsstufe zu verzichten. Stattdessen sollten die Realschulen die Möglichkeit erhalten, in eigener pädagogischer Verantwortung eine Orientierungsstufe einzurichten.“

Schließlich hätte die FDP-Fraktion, so Kern, beantragt, die insgesamt 20 Poolstunden für die Realschulen diesen direkt und ohne Umweg über die Schulverwaltung zuzuweisen. „Im Bildungsausschuss hat dieser Antrag die Regierungsfraktionen etwas zum Nachdenken gebracht. Zumindest will die Landesregierung nun ihr Vorgehen evaluieren. Nach Auffassung der FDP-Fraktion ist diese Verzögerungstaktik aber nicht zielführend. Die Schulen vor Ort wissen selbst am besten, wofür sie die Poolstunden gewinnbringend einsetzen können. Für uns Freie Demokraten ist nicht nachvollziehbar, warum dies für die Gemeinschaftsschulen gelten sollte, nicht aber für die Realschulen.“