Pressemitteilung

04.November 2020 - Schule
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Kern: Grün-Schwarz misstraut den Bürgern zutiefst

Dr. Timm Kern

 

FDP/DVP Fraktion beantragt neben Gesetzentwurf zur Verbesserung der Transparenz bei Bildungsdaten ein Verfahren zur Abgrenzung öffentlich zugänglicher und nicht zugänglicher Daten – Ablehnung durch Grün-Schwarz.

 

Anlässlich der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion zur Änderung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

 

„Zahlreiche Verbände und Institutionen haben sich eingehend und engagiert mit unserem Gesetzentwurf auseinandergesetzt. Für die Stellungnahmen, die Zustimmung und die Kritik, bedanken wir uns an dieser Stelle ausdrücklich! In dieser Anhörung wurde deutlich, dass es um mehr geht als um ein Pokerspiel über Zahlen zwischen Parlament und Regierung. Vielmehr geht es um eine systematische Erfassung und Aufbereitung von immer mehr schulbezogenen Daten vor allem durch das noch relativ neue IBBW – Institut für Bildungsanalysen BW. Angesichts dessen sehr umfassenden Auftrags zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die demokratietheoretische Frage berührt, wie viel Wissen von Behörden soll mit der Öffentlichkeit geteilt werden soll. In seiner Stellungnahme stellt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LFDI) stellt auch klar, dass der Informationszugang nicht schrankenlos ist, aber dass Einschränkungen der Informationsfreiheit gut begründet sein müssen. Er sieht die Schwäche der bisherigen Rechtslage darin, dass eine kritische Diskussion darüber unterbunden wird, welche Daten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen und welche nicht. Der LFDI regt deshalb auch ein Informationsregister an, in das die Daten ohne Personalbezug eingestellt werden sollen – personenbezogene Daten müssen schließlich sorgsam geschützt und daher von vornherein ausgeschlossen sein. Der Anregung des LFDI folgend haben wir mit einem Entschließungsantrag ein Verfahren zur Abgrenzung vorgeschlagen: Ein Sachverständigengremium macht Vorschläge, welche Daten erhoben werden und merkt dazu an, welche Daten warum nicht veröffentlicht werden sollen. Die Entscheidung darüber, was in das Qualitätsdatenregister aufgenommen wird und was nicht, liegt beim Bildungsausschuss des Landtags. Dass sich die grün-schwarze Regierungsmehrheit nicht zu einer Zustimmung zu diesem Verfahren durchringen konnte, ist ein erneuter Beleg für das tiefe Misstrauen, das diese Regierung den Bürgerinnen und Bürgern entgegenbringt.“