Pressemitteilung

09.Juli 2020
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Kern: Kultusministerin darf sich bei der Digitalisierung der Schulen nicht länger einen schlanken Fuß machen

Dr. Timm Kern

Solange die Voraussetzungen für das digitale Unterrichten und Lernen fehlen, werden unzählige Bildungschancen junger Menschen vertan.


Die Fraktionen von SPD und FDP/DVP hatten eine öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses zu mehreren Anträgen zur Digitalisierung der Schulen beantragt. Aus diesem Anlass sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern: „Die Kultusministerin darf sich bei der Digitalisierung der Schulen nicht länger einen schlanken Fuß machen. Bei der Breitbandversorgung tragen Baden-Württembergs Schulen im Ländervergleich zusammen mit Sachsen-Anhalt die rote Laterne. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Dr. Jens Brandenburg hervorgeht, haben nur 5,2 Prozent der 5300 Schulen im Land einen Anschluss mit über 1000 Megabit pro Sekunde, in Sachsen-Anhalt sind es 5,0 Prozent. Wenn Frau Dr. Susanne Eisenmann hierbei lediglich auf die Zuständigkeit der Kommunen und des Innenministers für den Breitbandausbau verweist, wird sie ihrer Verantwortung als Kultusministerin nicht gerecht. Um krisenfest zu sein, sind die Schulen auf eine gute Internetanbindung angewiesen. Und wie die heutige öffentliche Sitzung des Bildungsausschusses zur Digitalisierung gezeigt hat, kommt die Kultusministerin auch bei anderen wichtigen Bausteinen für die Digitalisierung der Schulen nicht aus dem Schmalspur-Modus heraus. Wann können die Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler endlich mit der Bildungsplattform rechnen? Einen Fahrplan für die einzelnen Komponenten bleibt das Ministerium schuldig. Warum erhalten die Schulen keine Positivliste für geeignete datenschutz- und datensicherheitskonforme Anwendungen? Eine solche will die Kultusministerin zumindest ‚derzeit‘ nicht herausgeben. Warum schafft Baden-Württemberg nicht die Voraussetzungen, um die Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten auszustatten? Nordrhein-Westfalen beispielsweise ist diesen wichtigen Schritt bereits gegangen. Und was spricht gegen eine Rückmeldeplattform für die Erfahrungen aus der Zeit des digitalen Unterrichtens und Lernens? Hier könnte viel Kreativpotenzial genutzt werden. Und warum kann sich Frau Dr. Susanne Eisenmann nicht zu einer Fortbildungspflicht für die Lehrkräfte für die digitale Bildung durchringen? Das wäre auch für das Land die Verpflichtung, ausreichend Fortbildungen anzubieten. Und wieso setzt sich die Kultusministerin nicht für die Öffnung des Digitalpakts für ein schnelleres Abrufen der Mittel und für einen Digitalpakt 2.0 als Basis für eine längerfristige Finanzierung der Schul-Digitalisierung ein? Auf all diese Fragen erhielten wir heute keine befriedigende Antwort. Und die grün-schwarze Regierungsmehrheit lehnte unsere entsprechenden Anträge schlicht ab. Eins steht aber fest: Solange die Voraussetzungen für das digitale Unterrichten und Lernen fehlen, ist nicht nur das Konzept der Kultusministerin zur Rückkehr der Schulen zum Regelbetrieb nach den Sommerferien Makulatur, sondern es werden unzählige Bildungschancen junger Menschen werden sehenden Auges vertan.“

 

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