Pressemitteilung

30.Januar 2020 - Schule
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Kern: Kultusministerin erhält Gelegenheit, den von ihr festgestellten Fehler zu korrigieren

Dr. Timm Kern

FDP-Gesetzentwurf zur Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung wird ab März im Landtag beraten.


Zur erneuten Feststellung der Kultusministerin, dass die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung in der vergangenen Legislaturperiode ein Fehler war, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern: „Man kann der erneuten Feststellung der Kultusministerin, dass die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung ein Fehler war, nur beipflichten. Nach der Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung durch die grün-rote Landesregierung im Jahr 2011 schnellte nicht nur der Anteil der Sitzenbleiber in den Eingangsklassen der Realschulen und Gymnasien nach oben, sondern auch die Zahl der Schulwechsler von den Gymnasien auf andere weiterführende Schulen steigerte sich zwischen dem Schuljahr 2011/12 und dem Schuljahr 2017/18 um beinahe ein Viertel. Gleichzeitig hielten sich Bayern, Sachsen und Thüringen, die nicht nur über ein vielgliedriges und differenziertes Schulsystem, sondern auch als einzige Bundesländer über eine verbindliche Grundschulempfehlung für die weiterführende Schulart nach Klasse 4 verfügen, anders als Baden-Württemberg über die Jahre hinweg an der Spitze der bundesweiten Schülerleistungsvergleiche. Das verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass eine verbindliche Grundschulempfehlung die Bildung von Klassen aus Schülern mit vergleichbaren Begabungen und Leistungsvoraussetzungen stark erleichtert. Es wäre deshalb dringend erforderlich, dass die Kultusministerin ihren Worten Taten folgen lässt und für eine zügige Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung eintritt. Der Widerstand des grünen Koalitionspartners sollte sie nicht dazu verleiten, dies auf die lange Bank zu schieben. Denn selbst wenn der Landtag eine entsprechende Gesetzesänderung zum kommenden Schuljahr 2020/21 beschließt, würden erstmals zum Schuljahr 2021/22 Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage einer verbindlichen Grundschulempfehlung auf die weiterführenden Schulen übergehen. Die FDP/DVP Fraktion hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung in den Landtag eingebracht. Die ab März anstehenden Beratungen darüber geben der Kultusministerin Gelegenheit, den von ihr festgestellten Fehler zu korrigieren und gleichzeitig ihre Glaubwürdigkeit unter Beweis zu stellen.“