Pressemitteilung

21.April 2020

Kern: Kultusministerin soll die Möglichkeit prüfen, die Versetzungsentscheidung bis zum nächsten Schulhalbjahr auszusetzen

Es ist keinem Schüler oder Schülerin damit gedient, wenn er oder sie ins kommende Schuljahr versetzt wird, ohne auf dem erforderlichen Lernstand zu sein.


Zur Kritik des Philologenverbands an der Ankündigung der Kultusministerin, dass aufgrund der ausgesetzten Leistungsbewertung während der Zeit der Schulschließungen grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler ins kommende Schuljahr versetzt würden, sagte der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern:

„Der Philologenverband hat Recht mit seiner Kritik an einer generellen Aufhebung der Nichtversetzung. Klar ist, dass keinem Schüler und keiner Schülerin ein Nachteil aus der momentanen Situation entstehen darf. Aber es ist keinem Schüler oder Schülerin damit gedient, wenn er oder sie ins kommende Schuljahr versetzt wird, ohne auf dem erforderlichen Lernstand zu sein. Warum wurde nicht die Möglichkeit in Betracht gezogen, die Versetzungsentscheidung bis zum Ende des nächsten Schulhalbjahres auszusetzen? In den Versetzungsordnungen für die weiterführenden Schulen ist diese Möglichkeit unter anderem vorgesehen, wenn ein Schüler wegen Krankheit länger als acht Wochen den Unterricht nicht besuchen konnte. Wir fordern die Kultusministerin auf zu prüfen, ob in der aktuellen Situation statt einer generellen Versetzung nicht eine Möglichkeit zum Aussetzen der Versetzungsentscheidung bis zum nächsten Schulhalbjahr bei denjenigen Schülern geschaffen werden kann, die nach Einschätzung der jeweiligen Lehrerinnen und Lehrern nicht erreicht haben.“

Weitere Pressemitteilungen zum Thema