Pressemitteilung

14.August 2020 - Religion

Kern: Kultusministerium muss Rechtstreue der Zeugen Jehovas gründlicher prüfen

Der privilegierte Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gilt nicht bis in alle Ewigkeit


Die FDP/DVP Fraktion bat das Kultusministerium in mehreren parlamentarischen Initiativen um Auskunft, ob die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas die Voraussetzungen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt. Dieser Status berechtigt unter anderem zum Steuereinzug bei eigenen Mitgliedern und dazu, eigenes Binnenrecht zu schaffen, etwa beim Arbeits- oder Sozialrecht. Nach mehreren Rechtsstreitigkeiten haben die Zeugen Jehovas in sämtlichen Bundesländern diesen Status erhalten, in Baden-Württemberg seit 2015.

 

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren religionspolitischer Sprecher Dr. Timm Kern mahnt das Kultusministerium dennoch, „kritischer und konsequenter als bislang“ zu überprüfen, ob die Voraussetzungen dafür bestehen. Nach ständiger Rechtsprechung müsse sich eine Körperschaft rechtstreu zu den Werten des Grundgesetzes verhalten. „Auf unser beharrliches Nachfragen hin räumt das Kultusministerium nun ein, dass das Verhindern von lebensnotwendigen Bluttransfusionsmaßnahmen bei Kindern sowie die Anstiftung zur familiären Ächtung und Isolation von ehemaligen Mitgliedern sehr wohl Gründe dafür sind, eine Rechtstreue der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas zu verneinen. Gerade von ehemaligen Mitglieder gibt es zahlreiche Berichte und Hinweise für derartige Vorgänge. Das Kultusministerium muss diesen entschlossener als bislang nachgehen“, fordert Dr. Kern.

 

Die Religionsfreiheit der Mitglieder werde natürlich nicht in Frage gestellt. „Wer aber vom Staat gewisse Privilegien erhält, muss sich im Gegenzug auch rechtstreu verhalten.“ Dr. Kern wird in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport von Ministerin Eisenmann eine genaue Auskunft verlangen, wie die Religionsgemeinschaft überprüft wird und inwieweit Hinweisen von ehemaligen Mitgliedern nachgegangen wird. „Wir werden es nicht hinnehmen, dass das Kultusministerium sich einen schlanken Fuß macht und unangenehmen aber notwendigen Aufgaben aus dem Weg geht. Der privilegierte Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gilt jedenfalls nicht bis in alle Ewigkeit.“