Pressemitteilung

08.Juli 2015

Kern: Möglichst große Rechtssicherheit für die Schulen vor Ort schaffen

In einer Landtagsdebatte über den grün-roten Gesetzentwurf zum sogenannten „Kopftuchverbot“ für Lehrkräfte sprach sich der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, dafür aus, eine möglichst große Rechtssicherheit für die Schulen zu schaffen. „Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss in jedem Einzelfall entschieden werden, ob ein religiöses Symbol den Schulfrieden gefährden könnte. Das wird die Schulleiterinnen und Schulleiter im Alltag vor große Probleme stellen. Sie müssen zukünftig Entscheidungen treffen, die nicht nur für das Miteinander an der Schule von zentraler Bedeutung sind, sondern auch grundlegende Rechte von Personen betreffen. Der Gesetzgeber sollte deshalb nach Möglichkeiten suchen, den Schulleitungen den Rücken frei zu halten, damit diese sich ihrer pädagogischen Arbeit widmen können.“

Timm Kern verwies darauf, dass mit der Religionsfreiheit ein wichtiges Grundrecht betroffen sei. „Es darf niemand an der Ausübung seiner Religion gehindert werden. Aber es darf auch niemand in dieser sehr persönlichen Freiheit überwältigt werden. Das gilt in besonderer Weise für Schülerinnen und Schüler, die meist noch minderjährig sind und in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Lehrerinnen und Lehrern stehen. Gerade aufgrund ihrer Vorbildfunktion haben die Lehrkräfte eine besondere Verantwortung für ihre Schutzbefohlenen. Und deshalb ist es gerechtfertigt, an die weltanschauliche Neutralität der Lehrkräfte strenge Maßstäbe anzulegen. Wir Freien Demokraten halten nach dem Urteil eine offene Diskussion darüber für wichtig, wo in diesem Zusammenhang an der Schule ganz konkret die Grenzen gezogen werden sollten. Ist ein religiöses Zeichen nur Ausdruck eines persönlichen Glaubens oder besitzt es auch eine Symbolik, die für andere eine Einschränkung bedeutet? Hier war mit der bestehenden Regelung im Schulgesetz Klarheit geschaffen worden, die im Übrigen mit der Landesverfassung übereinstimmt und unseren kulturellen Wurzeln in der jüdischen und christlichen Religion Rechnung trägt. Die bestehende Regelung entspricht einer historisch gewachsenen Tradition und sollte nicht eine Privilegierung bezwecken.“

Kern kritisierte Grüne und SPD, dass sie eine offene Diskussion über die Angelegenheit scheuen. „Die Regierungsfraktionen haben CDU und FDP ihren fertigen Gesetzentwurf übersandt verbunden mit der Bitte, diesen doch mit ihnen zum festgesetzten Termin eine (!) Woche später in den Landtag einzubringen. Die Oppositionsfraktionen sollten also noch rasch an Bord geholt werden. Irgendwie verhindern, dass jemand anfängt, sich über das „Kopftuchverbot“ eine Meinung zu bilden, das war die Devise. Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass vor einer solch weitreichenden Entscheidung Sachverständige zu Wort kommen sollten. Deshalb haben wir gemeinsam mit der CDU-Fraktion eine Anhörung organsiert, bei der wir nicht nur erfahren wollen, wie die durch das Bundesverfassungsgerichts-Urteil geschaffene Situation einzuschätzen ist. Wir wollen auch nach möglichen Maßnahmen suchen, die der Gesetzgeber ergreifen kann beziehungsweise sollte, um möglichst viel Rechtssicherheit an den Schulen vor Ort zu schaffen. Die Anhörung findet am 17. Juli statt, ist öffentlich, und auch die Regierungsfraktionen sind hiermit herzlich zur Teilnahme eingeladen.“

 

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