Pressemitteilung

27.September 2017

Kern: Realistische, faire Zuschussberechnung ist das beste Mittel soziale Hürden zu verhindern

Anlässlich der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein neues Privatschulgesetz signalisierte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Timm Kern, Unterstützung für Teile des Gesetzesvorhabens und setzte sich zugleich kritisch mit anderen Teilen auseinander.

„Die FDP-Fraktion unterstützt ausdrücklich, dass die Privatschulzuschüsse in Höhe von 80 Prozent der Bruttokosten eines Schülers im staatlichen Schulwesen nun im Privatschulgesetz verankert werden. Dies entspricht einer schon seit vielen Jahren von uns vorgebrachten Forderung. Aber der Privatschul-Gesetzentwurf ist ein Zwitterpaket. Es wurde trotz der Mahnungen der Privatschulverbände so geschnürt, dass für alle Betroffenen klar ist: Wer höhere Zuschüsse will, muss dicke Kröten schlucken. Denn das grün-schwarze Bürokratiemonster droht die Gestaltungsfreiheit der Privatschulen empfindlich einzuschränken.  Schulen, die auf Schulgeld verzichten, erhalten zukünftig zwar eine 90-prozentige Förderung. Zur Schließung der zehnprozentigen Deckungslücke werden sie aber auf Sonder- und Profilleistungen verwiesen. Betreuungsangebote außerhalb des Pflichtunterrichts werden dadurch zwangsläufig teuer werden. Neue soziale Hürden für den Besuch  freier Schulen sind damit programmiert. Dies darf aus unserer Sicht keinesfalls geschehen!“

Kern erläuterte, wie die FDP-Fraktion den von der Landesverfassung geforderten Ausgleich für Schulgeldverzicht umgesetzt hätte. „Wir hätten es vorgezogen, den Ausgleichsanspruch auf diejenigen Eltern zu beschränken, die das Schulgeld tatsächlich nicht aufbringen können.

Dadurch würden nun nämlich Mittel frei, um die Ganztagsbetreuung, den Schulbau sowie andere bisher ausgeklammerte Kostenblöcke in die Berechnung der Privatschulzuschüsse einzubeziehen. Die Bruttokosten realistisch und fair zu berechnen, ist das beste Mittel gegen soziale Hürden beim Besuch einer Schule in freier Trägerschaft.“

Mit zwei Entschließungsanträgen  habe die FDP-Fraktion Grün-Schwarz die Chance geben wollen, die schlimmsten Fehlgriffe des Gesetzentwurfs zu korrigieren. Hierzu Timm Kern: „Wir halten erstens einen eigenen, realistisch berechneten Zuschusssatz für die Physiotherapie-Schulen, der ihrer tatsächlichen Kostenstruktur entspricht, für unverzichtbar. Durch die Neuregelung werden die Physiotherapieschulen in ihrer Existenz gefährdet.

Diese Kosten soll eine unabhängige Kommission ermitteln. Und zweitens fordern wir eine wissenschaftliche Begleitung der Ausgleichsregelung bei Schulgeldverzicht, die Vorlage eines Berichts an den Landtag nach zwei Jahren und die Möglichkeit zu einer Neufassung der Regelung.“

Kern bedauerte nach der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf, dass sich die grün-schwarze Regierungsmehrheit diesen konstruktiven Lösungsvorschlägen verweigerte:

„Wir haben große Zweifel, ob die freien Schulen bei dieser Landesregierung in guten Händen sind. An diesem Zweifel ändert auch die Tatsache nichts, dass die Regierungsfraktionen heute um 10.29 Uhr, kurz vor Beginn der Beratungen, einen eigenen Entschließungsantrag zu den Physiotherapieschulen eingebracht haben. Es war doch wohl eher die drohende Abstimmungsniederlage bei der von uns beantragten namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag von SPD und FDP, die da den Ausschlag gab. Vor allem haben sich Grüne und CDU nicht dazu durchringen können, den Physiotherapieschulen einen eigenen Zuschusssatz zuzubilligen. Stattdessen wand sich die grüne Sozialstaatssekretärin auf die Frage hin, ob ihr Ministerium die entsprechenden Mittel bei der derzeit laufenden Haushaltsaufstellung angemeldet hätte. Ja, sie seien angemeldet worden, so die Staatssekretärin. Ob die Mittel auch bewilligt würden, sei aber ungewiss. Vor diesem Hintergrund muss leider davon ausgegangen werden, dass es sich bei dem Antrag um leere Versprechungen handelt.“

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