Pressemitteilung

12.Oktober 2011

Kern: Studierende stärker an den Entscheidungen beteiligen

Liberale wollen an den Hochschulen Studentenparlamente einführen – „Mit diesem Gesetzesentwurf der FDP-Landtagsfraktion wollen wir die Studierenden stärker an Entscheidungen in den Hochschulen beteiligen und sie vor allem über die sie betreffenden Angelegenheiten selbst mitentscheiden lassen. Wir stellen uns dieses Studentenparlament wie ein echtes Parlament vor, das nach den allgemein gültigen Wahlgrundsätzen gewählt werden soll, nämlich allgemein, frei, geheim, unmittelbar und gleich.“ Dies sagte wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern, in der von den Liberalen beantragten Debatte über die Einführung eines Studentenparlaments.

Das Vorhaben der rot-grünen Landesregierung, eine Verfasste Studierendenschaft mit Satzungshoheit, Beitragshoheit und einem allgemeinpolitischen Mandat wieder einzuführen, sieht die FDP-Landtagsfraktion kritisch. Nach den Worten von Kern ist gerade unter den Studierenden die Fluktuation sehr hoch, auch die Zusammensetzung der Gesamtheit der Studierenden ändere sich ständig. Kern weiter: „Dabei wäre es doch überaus wichtig sicherzustellen, dass die jeweiligen studentischen Entscheidungsträger auch den allgemeinen Willen der Studierenden oder zumindest der Mehrheit repräsentieren. Mit der Einführung eines Studentenparlaments dagegen wäre ein Verfahren etabliert, das in unserer Demokratie allgemeine Übung ist und den Entscheidungsträgern eine Legitimation gibt.“ Timm Kern brachte in der Debatte noch einmal das liberale Modell von echt nachlaufenden Studiengebühren als Alternative zur von Grün-Rot geplanten Abschaffung der Studiengebühren zu Sprache. Der Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion zum Studentenparlament sieht eine Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes vor. Demnach sollen die Einnahmen aus den Studiengebühren zukünftig nur noch mit Zustimmung der Studierenden in ihrem Parlament ausgegeben werden können. Kern: „Dies ist eine klare Verbesserung zum status quo.“

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