Pressemitteilung

20.April 2020 - Frühkindliche Bildung

Kern: Tragfähige Perspektive für eine weitere Öffnung der Notfallbetreuung erarbeiten

Auch eine Betreuung an einzelnen Tagen in kleinen Gruppen wäre für viele Betroffene eine echte Hilfe – Fortsetzung der Befreiung von Kita- und Kindergartenbeiträgen gefordert.


Zur Nachricht, dass die Notfallbetreuung auf weitere Personengruppen ausgeweitet wird, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Dr. Timm Kern:

 „Dass ab kommender Woche auch Kinder Anspruch auf Notbetreuung haben, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten, unterstützt die FDP/DVP Fraktion ausdrücklich. Gleichzeitig fordern wir die Kultusministerin dringend auf, all diejenigen nicht zu vergessen, die nicht unter die nun geltende Regelung fallen, für die eine Kinderbetreuung jedoch von großer Wichtigkeit ist. Dabei ist nicht nur an die Eltern zu denken, sondern auch die Kinder selbst, die teilweise bereits seit Wochen ohne den Kontakt zu anderen Kindern auskommen müssen. Dass der Gesundheitsschutz Vorrang haben muss, ist unstrittig und wird auch von der FDP/DVP Fraktion nochmals ausdrücklich betont. Aber auch eine Betreuung an einzelnen Tagen in kleinen Gruppen, die die Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen ermöglichen, wäre für viele Betroffene eine echte Hilfe. Deshalb fordert die FDP/DVP Fraktion die Kultusministerin nochmals auf, auf die zuständigen Kommen sowie kirchlichen und freien Träger zuzugehen mit dem Ziel, eine tragfähigen Perspektive für eine weitere Öffnung der Notfallbetreuung zu erarbeiten. Hierbei muss neben Kindergärten und Kindertagesstätten auch die Kindertagespflege einbezogen werden. Ein weiteres Ziel, über das die Kultusministerin so bald wie möglich mit den Kommunen im Interesse der Planungssicherheit aller Beteiligten verhandeln muss, ist der Erlass der Kindergarten- und Kitabeiträge für die Eltern während der Zeit der Schließung der Kinderbetreuung. Bayern ist schon vorangegangen, dort müssen die Eltern während der Monate Mai bis Juli keine Gebühren bezahlen. Und schließlich muss eine Weiterbezahlung der Tageseltern sichergestellt sein, die auch weiterhin zur Einstellung ihrer Arbeit verpflichtet sind.“