Pressemitteilung

24.Juli 2020 - Datenschutz
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Kern und Weinmann: Einhaltung des Datenschutzes muss bei zukünftiger Bildungsplattform sichergestellt sein

Nico Weinmann

Angesichts der Erfahrungen mit dem Missmanagement der Landesregierung in Sachen „Ella“ ist eine intensive Kontrolle des Aufbaus einer neuen Bildungsplattform unabdingbar.


Nach Medienberichten gibt es Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kultusministerium und dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bezüglich der Rechtskonformität vom Kultusministerium angestrebter Lösungen für die zukünftige Bildungsplattform. Dazu äußerten sich die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der FDP/DVP Fraktion und bildungspolitischen beziehungsweise datenschutzpolitischen Sprecher Dr. Timm Kern und Nico Weinmann:

Kern: „In dieser Woche hat die Landesregierung das Kapitel ‚Ella‘ – die gescheiterte Bildungsplattform – durch ihren Vergleich mit Komm.One (ehemals Iteos) offiziell abgeschlossen. Steuergelder in Millionenhöhe wurden durch ein Organisationsversagen, das im Kern Innenminister Strobl und Kultusministerin Eisenmann zu verantworten haben, verschwendet. Nun deuten sich Schwierigkeiten mit der jetzt geplanten neuen Bildungsplattform an. Hier dürfen nicht wieder millionenschwere Fehler passieren. Deshalb ist es wichtig, dass das Parlament seinen Prüfauftrag gegenüber der Landesregierung hier von Anfang an besonders ernst nimmt. Wir werden dazu noch heute eine erste Parlamentarische Initiative einbringen und von der Landesregierung weitreichende Informationen zu ihrem Handeln erfragen.“

Weinmann: „Für eine Plattform, die tausende Menschen nutzen sollen und auf der viele personenbezogene Daten ausgetauscht werden, ist der Datenschutz besonders wichtig. Die Bedenken des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit müssen daher besonders ernst genommen werden. Allgemeinplätze, man wolle rechtlich sauber bleiben, reichen uns da nicht, insbesondere, wenn man wie das Kultusministerium schon deutlich macht, dass die Bewertungen des Datenschutzbeauftragten nicht geteilt werden. Wenn schon am Beginn eines Projektes der Datenschutz relativiert wird, ist das ein schlechtes Omen.“