Pressemitteilung

15.Oktober 2020 - Schule
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Kern und Weinmann: Kultusministerin darf bei den Anmeldezahlen nicht länger mauern

Dr. Timm Kern

FDP/DVP Fraktion legt Gesetzentwurf zur Streichung einer Ausnahmevorschrift im Landesinformationsfreiheitsgesetz vor, auf die sich das Kultusministerium berief, um den Liberalen die Veröffentlichung der Anmeldezahlen von einzelnen Schulen zu verbieten.

Anlässlich der Ersten Lesung eines Gesetzentwurfs der FDP/DVP Fraktion zur Änderung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes äußerten sich der bildungspolitische Sprecher, Dr. Timm Kern, und der rechtspolitische Sprecher, Nico Weinmann, wie folgt:

 Kern: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir eine Misstrauens-Maßnahme der Landesregierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern beseitigen. Diese haben nach unserer Auffassung beispielsweise ein Recht zu erfahren, wie viele Schülerinnen und Schüler an den einzelnen weiterführenden Schulen zum jeweiligen Schuljahr angemeldet wurden. Bisher weigert sich das Kultusministerium, diese Zahlen an die Öffentlichkeit herauszugeben. Dabei ist die Kenntnis dieser Zahlen beispielsweise für die Entscheidung wichtig, wie das Schulangebot vor Ort ausgestaltet werden oder in welche Schulgebäude wie investiert werden soll. Wir finden, es gibt ein öffentliches Interesse, diese Entscheidungen fundiert zu diskutieren. Gleiches gilt auch für den Unterrichtsausfall und die Unterrichtsversorgung. Wenn hierbei Defizite wirksam behoben werden sollen, beispielsweise durch die Gewinnung von zusätzlichen Lehrkräften, ist Transparenz der Problemlage der erste wichtige Schritt. Den Eltern diese Informationen bewusst mit Blick auf die Schulwahl vorzuenthalten, bedeutet kaum weniger, als ihnen die Fähigkeit zu einer fundierten Entscheidung abzusprechen. Um herauszufinden, ob eine Schule für ein Kind die richtige ist, wird man sinnvollerweise eine ganze Reihe von Faktoren in Betracht ziehen. Eine solche differenzierte Betrachtung ist den Bürgerinnen und Bürgern zuzutrauen. Deshalb treten wir Freie Demokraten für Transparenz bei diesen grundlegenden Zahlen zu einer Schule ein. Allerdings ist es notwendig festzulegen, welche Kennzahlen die Schulverwaltung erhebt, und welche sie nicht erhebt.

Dabei müssen Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder vertrauliche Informationen ausgeschlossenen sein. Die Zustimmung des Datenschutzbeauftragten zur Datenerhebung der Schulverwaltung ist deshalb unerlässlich. Persönliche Daten zu schützen und Herrschaftswissen zu vermeiden, muss das Ziel sein.“

Mehrere Abgeordnete der FDP/DVP Fraktion hatten Kleine Anfragen zu den Anmeldezahlen an einzelnen weiterführenden Schulen in unterschiedlichen Landkreisen gestellt. Das Kultusministerium gab die Zahlen schließlich heraus – allerdings mit dem Hinweis, dass diese von den Abgeordneten vertraulich behandelt werden müssten. Auf Nachfrage berief sich die Kultusministerin auf eine Bestimmung im Informationsfreiheitsgesetz und erläuterte, es sollten Schulrankings verhindert werden. Auch auf die Anfragen von Abgeordneten der FDP/DVP Fraktion nach dem Unterrichtsausfall an den Schulen in ihren Wahlkreisen wurden ihnen die Zahlen mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt, dass sie nicht veröffentlicht werden dürften.

Weinmann: „Insgesamt hat Baden-Württemberg eines der schwächsten Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland.“ Zu diesem Schluss kommen die Verfasser des Transparenzrankings, in dem Baden-Württemberg im Ländervergleich am zweitschlechtesten abschneidet. „Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Informationsfreiheit im Land verbessern. Das ist angesichts der zahlreichen Defizite überfällig“, so der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann. Wie schlecht es um die Informationsfreiheit im Land bestellt sei, sehe man am Anlass für diesen Gesetzentwurf, als das Kultusministerium mit Verweis auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz eine ihr unliebsame politische Debatte unterbinden wollte. „Mit dem Gesetzentwurf führen wir die gleichen Rechte in Baden-Württemberg ein, wie es sie in fast allen Bundesländern gibt“, so Weinmann, unter Hinweis darauf, dass eine derartige Einschränkung in keinem anderen Informationsfreiheitsgesetz existiere. „Es gibt aber auch viele andere Defizite im Bereich der Informationsfreiheit. Mit Spannung sehen wir dem Entwurf eines Transparenzgesetzes entgegen, den einige Organisationen angekündigt haben. Mündige Bürger brauchen Zugang zu staatlichen Informationen. Dabei wollen wir sie auch in Zukunft unterstützen.“