Pressemitteilung

22.Januar 2014

Kern: Wahlrecht der Eltern bei Ganztagsschule ist für die Liberalen ein hohes Gut

In einer Landtagsdebatte über den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur „Verankerung der Ganztagsschule im Schulgesetz“ sagte der bildungspolitische Sprecher Dr. Timm Kern:

„Vielleicht werden sich manche fragen, was will die FDP/DVP-Fraktion noch mit ihrem Gesetzentwurf zur Ganztagsschule? Letzte Woche wurde doch mit der Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden Woche das Thema abgeräumt. Und natürlich könnten auch wir von der FDP-Landtagsfraktion uns jetzt zurücklehnen und sagen: Wir haben mit unserem Gesetzentwurf unser Ziel erreicht: Die Landesregierung hat unseren Vorstoß aufgegriffen und verankert endlich die Ganztagsschule im Schulgesetz. Was gibt es Schöneres für eine Oppositionsfraktion, als dass die Regierung den eigenen Vorstoß umsetzt? Doch so einfach stellt es sich nur bei oberflächlicher Betrachtung dar. Denn zum einen will Grün-Rot zunächst nur für die Grundschulen eine gesetzliche Regelung treffen. Darüber könnte man ja noch hinwegsehen nach dem Motto ‚Hauptsache, ein Anfang ist gemacht‘. Allerdings würde dies den erklärten Willen voraussetzen, dass einigermaßen zeitnah auch die weiterführenden Schulen nach dem Willen von Grün-Rot reguläre Ganztagsschulen werden können, also nicht nur den Status von Modellversuchen besitzen. An diesem erklärten Willen fehlt es aber leider, und sieht man sich an, wie viele Punkte auf der grün-roten Liste der Bildungsversprechen noch offen sind, und führt man sich darüber hinaus noch den grün-roten Schulzank um die 11.600 zu streichenden Lehrerstellen vor Augen, dann schwindet die Zuversicht, dass Grün-Rot in dieser Legislaturperiode noch in der Lage ist, im Bildungsbereich Größeres auf die Beine zu stellen. Zum anderen atmet die grün-rote Ganztagskonzeption keinen liberalen, keinen freiheitlichen Geist. Wenn der SPD-Vorsitzende und der Kultusminister das Motto ausrufen: ‚Soviel Rhythmisierung wie möglich‘, heißt dies nichts anderes als: ‚Das grün-rote Ziel ist die verpflichtende Ganztagsschule für alle‘. Wir Liberale setzen dem das Motto entgegen: ‚Soviel Freiheit wie möglich‘. Denn das Wahlrecht der Eltern, ob sie ihr Kind für den halben oder den ganzen Tag in die Schule schicken möchten, ist uns Liberalen ein hohes Gut, das wir durch die grün-rote Politik gefährdet sehen. Die fehlende Wahlfreiheit wird voraussichtlich gerade in ländlich geprägten Gebieten bzw. kleineren Gemeinden – aber keineswegs nur dort, wie aktuell das Beispiel Stuttgart zeigt – zu einem ernsten Problem werden, wo es vielleicht nur eine Grundschule gibt. Wird die dann zur verpflichtenden Ganztagsschule, zum Beispiel weil es eine Mehrheit der Eltern wünscht oder weil es dafür die meisten Lehrerwochenstunden gibt, was wird dann aus der Minderheit der Eltern? Die grün-rote Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden sieht vor, dass erst ab einer Gruppengröße von 29 Schülerinnen und Schülern eine weitere Gruppe aufgemacht werden kann. Zwar kann dies jahrgangsübergreifend erfolgen, aber das bedeutet stets ein pädagogisches Opfer – umso mehr, wenn gemäß dem Konzept der Rhythmisierung Unterricht und außerunterrichtliche Angebote z. B. aus dem Bereich Sport sich abwechseln sollen und somit auch nachmittags Unterricht stattfindet. Rhythmisierung und ein offenes Ganztagsangebot, bei dem die Eltern die Kinder nur für den Vormittag anmelden können, lassen sich kaum organisatorisch miteinander verbinden. Und im Zweifel wird eine Minderheit der Eltern, die ihre Kinder möglichst viel bei sich zu Hause haben oder ihnen selbständig ein Sport- oder Musikprogramm organisieren möchte, ins Hintertreffen geraten.

In der Gegenüberstellung zur grün-roten Ganztagskonzeption wird noch einmal deutlich, warum der Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion ein freiheitlicher ist. Im Zentrum unseres Gesetzentwurfs steht die offene Ganztagsschule. Eine offene Ganztagsschule einzurichten, sollen alle Schulträger das Recht erhalten, und zwar ohne dass es dazu der Zustimmung der Schulbehörden bedarf. Damit erhalten die Kommunen Gestaltungsfreiheit, mit der sie die Wahlfreiheit der Eltern so gut wie möglich realisieren können. Die Einrichtung einer Ganztagsschule in gebundener Form bedarf darüber hinaus der Zustimmung der obersten Schulbehörde. In beiden Fällen setzt der Beschluss eines Schulträgers ein entsprechendes Votum der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz voraus. In der ganz überwiegenden Zahl der Stellungnahmen, die im Rahmen der Anhörung abgegeben wurden, wird der FDP/DVP-Gesetzentwurf begrüßt. Selbstverständlich gibt es aber auch Kritik. So wurde uns vom Landessportverband, dem Landesjugendring und der Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung zurückgemeldet, dass der Gesetzentwurf ohne die Rahmenvereinbarung zur Kooperation mit außerschulischen Partnern, insbesondere in den Bereichen Sport, Musik, Kultur und Jugendarbeit unvollständig sei. Diese Kritik ist aus unserer Sicht berechtigt. Allerdings sei hierbei angemerkt, dass wir bereits geraume Zeit vor der Einbringung des Gesetzentwurfs diese längst überfällige Rahmenvereinbarung mit einer Aktuellen Debatte angemahnt hatten. Und so bleibt nur, dies als Gelegenheit zu nutzen, sie hiermit erneut einzufordern. Keine Kritik, aber doch eine Mahnung, sie im Zuge der Ganztagsschulverankerung im Schulgesetz gleichermaßen zu berücksichtigen, kam von der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen. Diese Mahnung ist vermutlich vor dem Hintergrund manch‘ schlechter Erfahrung mit Grün-Rot zu verstehen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle für die FDP klarstellen: Wenn die Ganztagsschule ins Schulgesetz kommt, müssen die freien Schulen gleichermaßen berücksichtigt werden. Dies hätte bereits in die jüngsten Verhandlungen der Landesregierung mit den Privatschulverbänden einbezogen werden müssen – das hätte aber vorausgesetzt, dass diese auf Augenhöhe geführt werden. Wenn man wirklich liberal sein möchte – und das auch etwas mehr als nur in homöopathischen Dosen – dann muss man der Versuchung widerstehen, den Menschen etwas vorzuschreiben, selbst wenn man noch so sehr davon überzeugt ist, dass es das allein Seligmachende ist. Die Menschen in unserem Land wissen selbst am besten, welche Schulform mit welchem Angebot für sie, für ihre Lebenssituation passend ist. Grün-Rot hat hat, wie auch die CDU, in der ersten Lesung den FDP-Gesetzentwurf im Grundsatz begrüßt. Grüne und SPD nehmen für sich in Anspruch, einen neuen Regierungsstil pflegen zu wollen, und haben mehrfach einen „Schulfrieden“ gefordert. Deshalb möchte ich abschließend einen weiteren Versuch unternehmen, Sie für eine gemeinsame konstruktive Arbeit am Thema Ganztagsschule auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs zu gewinnen, indem ich aus der Stellungnahme der Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände zitiere: ‚Neben den Gemeinschaftsschulen benötigen die anderen Schularten Rechtssicherheit, wenn es um die Errichtung von Ganztagsschulen geht. Damit kann auch dem Vorwurf der Bevorteilung der Gemeinschaftsschule im Vergleich zu den anderen Schularten wirkungsvoll begegnet werden. Wir empfehlen der Landesregierung, die Initiative der FDP/DVP-Landtagsfraktion aufzugreifen und so einen ersten Schritt zu einem „Schulfrieden“ im Land zu gehen‘. Besser kann man es kaum formulieren.“

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