Pressemitteilung

09.Juni 2010
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Kleinmann: Hochschulen für beruflich Qualifizierte öffnen

Landtag debattiert über Novelle des Hochschulzulassungsgesetzes – In einer Debatte zur Novelle des Hochschulzulassungsgesetzes, das den Hochschulzugang für Meister, Techniker und beruflich Qualifizierte öffnet, sagte der Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses im Landtag und FDP/DVP-Abgeordnete Dieter Kleinmann unter anderem:

„Warum sollte eine Hebamme nach mehreren erfolgreichen Berufsjahren noch ein Studium der Wirtschaftswissenschaften aufnehmen?“. Mancher Kritiker würde vielleicht fragen, ob das wirklich sein müsse?“ Ich würde darauf antworten: Es muss natürlich nicht sein, aber es muss natürlich möglich sein! Immerhin wäre jemand mit fundierten betriebs- und volkswirt-schaftlichen Kenntnissen und zugleich praktischen Erfahrungen und Fertigkeiten aus dem Gesundheitsbereich ein sehr geeigneter Bewerber, respektive Bewerberin, für eine leitende Funktion in einem Krankenhaus. Die Hebamme ist auch ein gutes Beispiel dafür, wie sehr zahlreiche Betriebe ebenso wie öffentliche Einrichtungen ein starkes Interesse an beruflich Qualifizierten haben, die sich an den Hochschulen weiterqualifizieren. Doch das ökonomische Erfordernis von ausreichend hoch qualifizierten Fachkräften war nicht allein ausschlaggebend dafür, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Möglichkeit eines Studiums für Meister und beruflich Qualifizierte öffnen. Wir tragen mit diesem Schritt auch zur Verbesserung der Durchlässigkeit unseres Bildungswesens bei. Und zwar an einer entscheidenden Wegmarke von Bildungsbiographien, die sich im Sinne lebenslangen Lernens entwickeln. Zukünftig werden Meister, Techniker und vergleichbar Qualifizierte ein Studium ihrer Wahl aufnehmen können. Und beruflich Qualifizierte können nach mindestens zweijähriger Ausbildung, dreijähriger Berufspraxis und einem bestandenen Eignungstest ein ihrem angestammten Beruf affines Fach studieren. Allerdings steht fest: Wenn wir die Potenziale der beruflich Qualifizierten erkennen und fördern wollen, gibt es noch Einiges zu tun. Dies zeigt auch die geringe (absolute) Zahl derer, die sich bisher an den Hochschulen eingeschrieben haben: Waren es im Wintersemester 2008/09 gerade einmal 224 Personen, so waren es ein Jahr später 322 Personen. Gleichzeitig zeigen diese Zahlen aber auch einen erfreulichen Aufwärtstrend, nämlich eine Steigerung um über 40 %. Das belegt, dass schon die Öffnung von 2006 gut angenommen wurde. Und es ist ein Hinweis darauf, dass wir mit dem Hochschulzulassungsgesetz auf dem richtigen Weg sind.Hier kommt meines Erachtens nach Vor- und Begleitkursen die wichtige Funktion zu, Wis-senslücken zu schließen. Einige Weiterbildungsträger bieten hier Interessantes an, wie zum Beispiel die Technische Akademie Esslingen, deren Pre-University als Pilotprojekt von den südwestdeutschen Arbeitgebern unterstützt wird. Aber nicht jeder kann es sich leisten, seinen Beruf einfach für mehrere Jahre nicht auszuüben – aus zeitlichen, familiären, finanziellen oder häufig auch betrieblichen Gründen. Deshalb sind unsere Hochschulen aufgefordert, Teilzeitstudiengänge anzubieten, die man auch berufsbegleitend studieren kann. Als vorbildlich zu nennen ist hier die Hochschule Aalen, die in ihrer Weiterbildungsakademie fünf berufsbegleitende Studiengänge aktuell im Programm hat. Nicht unerwähnt lassen möchte ich die Studierfähigkeitstests, die zukünftig von den Hochschulen in verbindlicher Weise durchgeführt werden. Es erscheint mir richtig, in der Abwägung von Freiheit einerseits und einer Vergleichbarkeit des Zugangs zu den Hochschulen, mithin gleichen Chancen für die Bewerber, ein gemeinsames Ziel vorzugeben. Gleichzeitig bleibt das Ausgestalten der Tests aber den Hochschulen überlassen. Sie haben sich häufig schon an die Arbeit gemacht, kooperieren untereinander bei der Konzeption der Tests und bzw. beziehen externe Dritte je nach Sachgebiet mit ein. Es ist zu begrüßen, dass die Hochschulen diese Angelegenheit selbst in die Hand nehmen. Die Möglichkeit einer Auswahl der Studierenden durch die Hochschulen ist ein Herzstück der Hochschulautonomie – hierzu ist mit der Umwandlung der ZVS in eine Stiftung für Hochschulzulassung eine wichtige Grundlage gelegt worden. Ihre Dienstleistungen können von den Hochschulen in Anspruch genommen werden – aber wohlgemerkt: sie müssen nicht.“

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