Pressemitteilung

05.Oktober 2008

Kleinmann: In der Kinderbetreuung zählt vor allem die Qualität

FDP/DVP-Landtagsfraktion will Gestaltung der Gebühren weiter Kommunen überlassen – In einer Landtagsdebatte über einen Gesetzentwurf der SPD: „Gesetz zur Einführung des beitragsfreien Kindergartens in Baden-Württemberg (Kindergartenbeitragsfreiheitsgesetz)“sagte der FDP-Landtagsabgeordnete Dieter Kleinmann unter anderem:Lassen Sie uns den qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung sichern. Die Bildungsbeteiligungsquote für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren ist in Baden-Württemberg bundesweit die höchste – sie beträgt 95,8 %, wie wir dem nationalen Bildungsbericht entnehmen können.

Das ist eine erfreuliche Tatsache, und sie zeigt zweierlei: Die Eltern in unserem Land sind fast ausnahmslos von der Bedeutung einer frühen Bildungsbeteiligung ihrer Kinder überzeugt und die Kommunen und freien Träger der Kindergärten sind sehr wohl in der Lage, die Kinderbetreuung selbständig und effektiv zu organisieren. Somit stellt sich für mich die Frage, was wir mit drei durch Landesmittel freigestellten Kindergartenjahren zusätzlich bezweckt werden könnte. Ich meine, das Land tut gut daran, in dieser Situation vor allem in den qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung zu investieren, statt wie der vorliegende Antrag allein auf Quantität zu setzen.Sehen wir uns einmal die Zahlen an. Was würden drei beitragsfreie Jahre das Land kosten? Der vorliegende Antrag rechnet mit 250 Mio. € ab dem Jahr 2010. Legt man eine Jahrgangs-stärke von 95 000 Kindern zu Grunde und nimmt an, das Land würde wie Niedersachsen es im letzten Kindergartenjahr tut, einen Betrag von 120 € je Kind und Monat bzw. 160 € bei mehr als 40 Stunden Betreuungszeit dem jeweiligen Träger der Einrichtung überweisen, dann käme man hier auf 120 Mio. bis 125 Mio. €, die der Landeshaushalt allein für das letzte Kindergartenjahr aufzubringen hätte. Für drei Jahre würden sich damit die Kosten auf mindestens 300 Mio. €, wenn nicht gar noch mehr belaufen, wenn man davon ausgeht, dass einige Kinder nicht volle drei Jahre im Kindergarten verbringen. Doch wodurch soll eine qualitative Verbesserung der Kinderbetreuung erfolgen? Hierauf gibt der Antrag keine Antwort.Lassen Sie mich darlegen, was die Landesregierung im Bereich der Kinderbetreuung auf den Weg gebracht hat. Zunächst setzen wir einen Schwerpunkt im Bereich der Kleinkinder unter 3 Jahren. Hier haben wir uns mit den kommunalen Landesverbänden darauf verständigt, einen bis 2014 Jahr für Jahr ansteigenden Betrag zur Förderung des Ausbaus der Kleinkindbetreuung zur Verfügung zu stellen, der ab dem Jahr 2014 eine Höhe von 165 Mio. € pro Jahr ausmachen wird. Zusammen mit dem Betrag, der dem Land über die Neuverteilung des Umsatzsteueraufkommens zur Verfügung steht, ergibt sich dann ab 2014 eine Förderung im Umfang von 264 Mio. € pro Jahr. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Sprachförderung. Mit der flächendeckenden Einführung von Sprachstandsuntersuchungen, deren Kosten sich auf 10,4 Mio. € belaufen, schaffen wir eine wichtige Voraussetzung für das frühe Erkennen von sprachlichen Defiziten und haben die Möglichkeit, durch gezielte Förderung gegenzusteuern. Diese Maßnahme ist zudem auch eine entscheidende Voraussetzung für eine Verbesserung der Integration von Kindern mit Migrationshintergrund. Die Finanzierung der Förderung hierfür übernimmt noch die Landesstiftung, wobei dies nur eine Übergangslösung sein kann. Erwähnen möchte ich auch die Bildungshäuser, mit deren Förderung wir bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen; das Projekt „Schulreifes Kind“ läuft – unter Einbeziehung von 592 Kindergärten und 265 Grundschulen – an 245 Standorten im Land.Schließlich fördern wir seit Jahren den Ausbau der Ganztagesschulen und Ganztagesschulangebote, aktuell durch das Jugendleiterprogramm und die Qualitätsoffensive Bildung, die Schulen Budgets zur Verfügung stellt, mit denen sie ein den Bedürfnissen vor Ort entsprechendes Angebot selbständig aufstellen können. Ziel all unserer Bemühungen ist es, ein qualitativ hochwertiges Betreuungs- und Bildungsangebot für Kinder von klein auf zu gewährleisten. Das wird entscheidend mehr bewirken als eine vom Land verordnete Beitragsfreiheit. Und auch was die soziale Ausgewogenheit angeht, sollten wir den Kommunen und den Kindergartenträgern keine Vorschriften machen. Es ist wünschenswert, dass sie Gebühren nach Einkommen und Kinderzahl staffeln und kinderreiche oder einkommensschwache Familien deutlich entlasten beziehungsweise vollständig von Gebühren befreien. Doch Vorschriften des Landes, und seien sie noch so gut gemeint, brauchen Kommunen und Träger nicht. Wir sollten darauf vertrauen, dass sie das vor Ort selbst am besten regeln können.

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