Pressemitteilung

01.Februar 2011

Kluck: Bei Stuttgart 21 ist es Zeit für verbale Abrüstung

FDP kritisiert in Plenardebatte über Untersuchungsausschuss Vorverurteilungen – Mehr Respekt vor der Polizei als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols forderte der FDP-Obmann Hagen Kluck in der Landtagsdebatte über den Untersuchungsausschuss zum „Polizeieinsatz Schlossgarten“. Gleichzeitig verlangte Kluck ein Ende der verbalen Aggressionen: „Wir Liberalen raten zur Abrüstung, fangen wir bei den Worten an. Schließlich geht es um einen Bahnhof und nicht um den Bau einer Startrampe für Massenvernichtungswaffen“.

„Wäre der Einsatz optimal gewesen, bräuchten wir diese Debatte heute nicht zu führen“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Weil einiges schief gelaufen sei, erwarte man von der Polizeiführung eine intensive Nachbereitung des Einsatzes. Kluck erinnerte daran, dass es zum Polizeieinsatz zahlreiche Anzeigen gebe: „Wenn die Ergebnisse der gerichtlichen Überprüfungen vorliegen, kann man Schlussfolgerungen ziehen. Bis dahin gilt für Polizisten wie für Demonstranten in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung. Da sind Vorverurteilungen, Entlassungsbegehren und Rücktrittsaufforderungen wenig hilfreich“. Das gelte auch dann, wenn sie hier und da von FDP-Mitgliedern erhoben würden, so Kluck.

Für den innenpolitischen Sprecher steht fest, dass weder der Ministerpräsident noch andere Regierungsmitglieder Einfluss auf die Arbeit der Polizei genommen haben. „Für die gegenteilige Behauptung der Opposition gibt es keine Beweise, ja nicht einmal Indizien“, so Kluck. Leider fehle Grünen und SPD die Größe, das zuzugeben. Als die Opposition begriffen habe, dass es keinerlei Anweisungen „von oben“ gab, habe sie ihr Ziel im Untersuchungsausschuss geändert. Kluck: „Zuerst warfen Sie Ministerpräsident Mappus vor, den Polizeieinsatz veranlasst zu haben. Dann plötzlich nehmen Sie ihm übel, dass er den Einsatz nicht verhindert hat.“

Die FDP sei unvoreingenommen in den Untersuchungsausschuss gegangen und habe sich auch als einzige vor Abschluss der Beratung einer öffentlichen Beweiswürdigung enthalten. „Statt Sachverhalte aufzuklären und nach der Wahrheit zu suchen, wollte vor allem die Opposition wohl eher Punkte im Wahlkampf sammeln. So kann man einen Auftrag gründlich missverstehen.“

Dem Ruf nach Änderungen des Versammlungsrechts erteilte Hagen Kluck eine Absage. Die in Baden-Württemberg geltenden Versammlungsregeln seien ausreichend und ausgewogen. „Wir stehen auch uneingeschränkt zum friedlichen Demonstrationsrecht, so wie es in Artikel 8 des Grundgesetzes garantiert ist“. Über das, was friedlich ist, seien im Untersuchungsausschuss unterschiedliche Auffassungen zu Tage getreten, manche würden sich auf das im Grundgesetz garantierte Widerstandsrecht berufen. Kluck: „Das gilt aber nicht für den Fall, dass man bestandskräftige Baugenehmigen nicht akzeptiert. Ein eventuelles Widerstandsrecht muss vielmehr gegen denjenigen gerichtet sein, der die demokratische Grundordnung beseitigen will.“ Kluck zitierte den Sprecher der so genannten Parkschützer mit dem Satz: „Das können doch die Menschen für sich entscheiden, wann sie etwas gewalttätig finden und wann nicht“. Dabei habe selbst der von der Opposition geladene Sachverständige Prof. Poscher klargestellt, dass ein Platzverweis in jedem Fall zu befolgen ist. Nach dessen Aussage hätten auch die anderen formellen Voraussetzungen für den Einsatz der Vollstreckung und des unmittelbaren Zwanges vorgelegen. Den Vergleich der Demonstrationen gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 mit Gandhis Kampf gegen die britische Kolonialherrschaft in Indien oder mit den Montagsdemonstrationen in Leipzig und anderswo in der DDR ist für Kluck unerträglich: „Das kommt einer Verhöhnung der Opfer dieses berechtigten zivilen Ungehorsams gleich.“

Nach den Worten von Kluck sind aus dem eskalierten Protest politische Lehren zu ziehen: „Der Dialog über umstrittene Großprojekte muss frühzeitig beginnen, wir brauchen im Vorfeld von Planungsentscheidungen eine intensivere, für Otto Normalverbraucher und Lieschen Müller verständliche Bürgerbeteiligung.“ Die politische Bildungsarbeit müsse verbessert werden, damit Schülerinnen und Schüler den Unterschied zwischen einem diffusen egoistischen Rechtsempfinden und dem tatsächlichen Recht erkennen. Kluck: „Alle politischen Kräfte sollten sich darüber einig werden, dass ein liberaler Rechtsstaat keine rechtsfreien Räume dulden darf. Rechtssicherheit ist ein hohes Gut. Recht und Freiheit gehören untrennbar zusammen.“

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