Pressemitteilung

28.November 2007

Kluck: Gegen Multi-Media-Monopol

Landtagsfraktion lehnt unbeschränkte Online-Aktivitäten mit Gebührengeldern ab – Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf sich nach Auffassung der FDP nicht dank seiner Ge-bührenfinanzierung zu einem wettbewerbsverzerrenden Multimedia-Konzern entwickeln. „Das widerspricht dem Grundgesetz, weil es einer freien und pluralistischen Meinungs- und Presselandschaft abträglich ist“, erklärte der Reutlinger Abgeordnete Hagen Kluck in der gestrigen Landtagsdebatte. „Niemand will dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Nutzung des Internets und anderer moderner Übertragswege verbieten“, sagte der medienpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, „aber es wäre schlichtweg falsch und anmaßend zu behaupten, dass nur er qualitativ hochwertigen und seriösen Journalismus im Internet sicherstellen kann“.

Hagen Kluck betonte, dass sich die über neue Übertragungswege verbreiteten Inhalte aus-schließlich am Grundversorgungsauftrag zu orientieren haben. Bevor die Öffentlich-Rechtlichen weiter online expandieren, müsse geprüft werden, ob es einen gesellschaftli-chen Bedarf zur Einführung eines konkreten Angebots durch sie gibt, ob nicht in unzulässiger Weise in bestehende Märkte eingegriffen wird und ob der finanzielle Aufwand in einem sinnvollen Verhältnis zum möglichen wirtschaftlichen Erfolg steht. Kluck kritisierte den SWR, wenn er sich einem solchen „Public-Value-Test“ entziehen wolle. Hierzu brauche man externen Sachverstand. Der FDP-Abgeordnete bedauerte, dass es erst eines Eingriffs der Europäischen Union bedurfte: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hätte selber merken können, dass er sich hier in gefährliches Fahrwasser begibt“.

Weitere Pressemitteilungen zum Thema