Pressemitteilung

07.Dezember 2006

Kluck: Keine Ausweitung der Videoüberwachung

FDP/DVP-Landtagsfraktion unterstützt Datenschutz-Beauftragten in seiner Kritik – Mit einer positiven Bewertung hat die FDP/DVP-Landtagsfraktion den 27. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes aufgenommen. Wie der innenpolitische Sprecher Hagen Kluck erklärte, finden die Ausführungen des Datenschutz-Beauftragten zu den Fluggastdaten, zum Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 und vor allem zur Videoüberwachung die volle Unterstützung der FDP/DVP.

Kluck: „Wir haben mit der CDU die Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten vereinbart, um Verbrechen aufzuklären, potenzielle Straftäter abzuschrecken und das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen zu stärken. Mehr nicht. Für eine vom Innenminister geplante Ausweitung sehen wir derzeit keinen Bedarf, zumal eine Projektgruppe der Innenminister-Konferenz einen Bericht zur Ausweitung von Videoüberwachung öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen mit dem Ergebnis vorgelegt hat, dass Videoüberwachung kein geeignetes Instrument zur gezielten Terrorismusbekämpfung sei. Politische und fachliche Vorfestlegungen, wie sie die Innenministerkonferenz im Hinblick auf den Erfolg der Videoüberwachung und deren Ausweitung getroffen hat, halten wir nicht für sachgerecht. Darüber hinaus hat das Land auch keine Gesetzgebungs-Kompetenz für eine Videoüberwachung, soweit es sich um repressive Tätigkeit der Polizei handelt.“ Die FDP/DVP-Landtagsfraktion wendet sich ebenso wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz gegen die Befugnis der Polizei, Kennzeichenlesesysteme einzuführen. Damit würde der Massenüberwachung Tür und Tor geöffnet. Wie schnell dieses Instrument ausgeweitet würde, sehe man an der Diskussion um die Verwendung der Mautdaten. Die Tatsache, dass das Innenministerium wegen der Nichtbeteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz bei der Erstellung des „Einbürgerungstests“ eine förmliche Beanstandung erhalten hat, zeigt nach den Worten von Kluck auch, „dass es sich dabei um einen Schnellschuss gehandelt hat. Sicherlich werden aber die gröbsten Patzer bei der Überarbeitung des Gesprächsleitfadens durch die Beteiligung des Datenschutz- und des Integrationsbeauftragten beseitigt.“ Insgesamt zeichne sich der aktuelle Daten­schutzbericht durch eine umfangreiche Darstel­lung der Problemfelder in den verschiedenen Bereichen aus. „Er zeigt erneut, wie wichtig und notwendig die Tätig­keit des Beauftragten im Interesse des Bürgers ist”, so Hagen Kluck. Der Datenschutzbeauftragte leiste eine wichtige Mithilfe, um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen. Hans Ilg Pressesprecher

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