Pressemitteilung

28.Juli 2010

Kluck verteidigt Diäten-Neuregelung

Reduzierte Altersversorgung rechtfertigt höhere aktive Entschädigung – Mit dem Hinweis auf die deutlich reduzierte Altersversorgung hat der parlamentarische Geschäftsführer der FDP/DVP-Fraktion, Hagen Kluck, die in der nächsten Legislaturperiode steigenden Diäten verteidigt. „Unterm Strich werden die Abgeordneten nicht mehr haben als jetzt, sondern weniger“, erklärte der Reutlinger Abgeordnete, „wir erhöhen zwar die Gehälter während der aktiven Zeit, senken aber die Versorgungsbezüge gewaltig.“

Kluck erläuterte, dass an die Stelle der Staatspensionen eine eigenverantwortliche Altersversorgung tritt: „Bisher konnte man Pensionsansprüche in Höhe von rund 3500 Euro monatlich erwerben. Künftig gibt es pro Monat der aktiven Tätigkeit einen Zuschuss zur Altersversorgung von 1600 Euro, der aber zu versteuern ist. Da kann sich jeder ausrechnen, dass nur noch rund 1000 Euro für eine Versorgungsrücklage übrig bleiben.“ Was der Bund der Steuerzahler immer als „steuerfinanzierte Luxusaltersversorgung“ angeprangert habe, werde es mit der Parlamentsreform nicht mehr geben.Bei der Berechnung der bisherigen Altersentschädigung des Präsidenten und seiner Stellvertreter wurden laut Hagen Kluck deren erhöhte Bezüge zu Grunde gelegt. Entsprechend seien künftig die aktiven Bezüge Grundlage für den Zuschuss zur Eigenvorsorge. Das gelte dann auch für die Fraktionsvorsitzenden und die Parlamentarischen Geschäftsführer. „Wir können darin nichts Verwerfliches erkennen“, betonte der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion. Zum ersten Mal werde die Bezahlung der Fraktionsvorsitzenden und der Parlamentarischen Geschäftsführer einheitlich geregelt. Sie entspreche der Entschädigung des Präsidenten und seiner Stellvertreter. „Erstmals herrscht in dieser Frage Transparenz“, sagte Kluck, „jedermann kann feststellen, wie hoch die Bezüge sind.“ Dass die Fraktionsvorsitzenden nicht weniger erhalten sollen als ein Minister, gebiete das Prinzip der parlamentarischen Demokratie. Die künftige Entschädigung von 6462 Euro werde wie die jetzige mit dem Arbeitnehmer-Einkommen im Lande steigen oder auch sinken. Sie orientiere sich an der bayerischen Diät von 2007, als die Parlamentsreform beschlossen wurde. Deutlich höher werde auch weiterhin die steuerpflichtige Abgeordneten-Entschädigung in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hessen sein. Der Bund der Steuerzahler halte etwas über 6000 Euro monatlich für eine „vernünftige Logik“. Dem entspreche die künftige Abgeordneten-Entschädigung. „Vom Gehalt eines Vorstandsmitgliedes einer Sparkasse wagen wir nicht einmal zu träumen“, sagte Kluck. Im Ländervergleich würden die Baden-Württemberger auch künftig am wenigsten für ihr Parlament zur Kasse gebeten. Pro Einwohner koste der Landtag keine fünf Euro. In den Ländern, die Baden-Württemberg über den Finanzausgleich mit finanziere, sehe das anders aus: Schleswig-Holstein zehn Euro, Saarland 14, Mecklenburg-Vorpommern 15 Euro.

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