Pressemitteilung

03.Dezember 2007

Noll: Auch bestehende Betreuungsplätze profitieren von Drittelfinanzierung

Vorschlag zum Finanzierungsanteil von Bund, Land und Kommunen – Nach dem Vorschlag der FDP/DVP-Landtagsfraktion erhält jede Kommune einen 30-prozentigen Kostenzuschuss vom Land für jeden Platz, der das 20-prozentige Betreuungsniveau überschreitet.

Das Tagesbetreuungsausbaugesetz verpflichtet die Kommunen für durchschnittlich 20 Prozent der Kinder unter 3 Jahren bis 2010 Betreuungsangebote zu schaffen. Die Finanzierung sieht wie folgt aus: Mit dem SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende) hat der Bund die Verpflichtung übernommen, die kommunale Ebene um insgesamt 2,5 Mrd. € zu entlasten; 1,5 Mrd. € davon sollen für den Ausbau der Kleinkindbetreuung eingesetzt werden. Die hierzu geleistete Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von ursprünglich 29,1 Prozent hat nicht ausgereicht, diese Zusage einzulösen. Nachdem der Satz seit dem 1.1.2007 auf 35,2 Prozent erhöht worden ist, dürfte die zugesagte Entlastung der Kommunen gesichert sein. 1,5 Mrd. € bundesweit entspricht in etwa einem Finanzierungsanteil von etwa 60 Prozent eines durchschnittlichen Betreuungsplatzes. Als Freiwilligkeitsleistung unterstützt das Land den Ausbau indem es 10 Prozent der Kosten trägt. Die Kommunen müssen weitere 30 Prozent tragen. Eine Mitfinanzierung durch einen Elternbeitrag legt die jeweilige Kommune eigenverantwortlich fest. Auf Initiative der Bundesfamilienministerin ist im August dieses Jahres eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zustande gekommen, bis 2013 das Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren auf durchschnittlich 35 Prozent auszubauen. Die Länder haben jetzt zu entscheiden, wie die Förderung konkret ausgestaltet wird. Die Finanzierung stellt sich die FDP-Fraktion wie folgt vor: Über eine Neuverteilung der Umsatzsteuer werden den Ländern zusätzliche bis 2014 jährlich ansteigende Mittel zur Verfügung gestellt, die für Baden-Württemberg ab 2014 jährlich knapp 100 Millionen € ausmachen. Das Land stellt nach unseren Vorstellungen zusätzlich dieselbe Summe bereit, so dass sich für jeden Betreuungsplatz oberhalb des 20 Prozent-Niveaus eine Drittelfinanzierung von Bund, Land und Kommune ergibt. Anders als von der Opposition dargestellt profitiert jede Kommune, die bereits ein Betreuungsangebot von über 20 Prozent vorhält, sofort von dem Landeszuschuss. Ergänzt wird die staatliche Finanzierung auch hier durch einen Elternbeitrag.

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