Pressemitteilung

25.November 2007

Noll: Gutscheinmodell trägt Wünschen der Eltern am besten Rechnung

Eckpunkte zum Vorgehen von Land und Kommunen bei Kinderbetreuungsangeboten – Auf einer Landespressekonferenz mit dem Thema „Eckpunkte zum gemeinsamen Vorgehen von Land und Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuungsangebote“ sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll:

„Auf Initiative der Bundesfamilienministerin ist im August dieses Jahres eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zustande gekommen, bis 2013 das Betreuungsangebot für Kleinkinder noch einmal deutlich auszubauen. Mit dem Kindergartenjahr 2013/14 soll ein Angebot für durchschnittlich 35 Prozent der Kinder im Alter von unter drei Jahren bereitgestellt werden. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion begrüßt diese Vereinbarung ausdrücklich, denn wir wissen, dass die Kommunen allein – ungeachtet ihrer deutlich verbesserten Finanzlage – diese Herausforderung nicht meistern können.Gerade vor dem Hintergrund der Föderalismusreform ist allerdings zu bedauern, dass im Bereich der Investitionsförderung erneut ein Bund-Länder-Programm mit umfangreichen Kontrollmechanismen und Detailregelungen aufgelegt worden ist; statt eine Lösung zu finden, die den Ländern und Kommunen die benötigten finanziellen Mittel unmittelbar über eine Neuverteilung des Steueraufkommens zur Verfügung gestellt hätte. Eine solche Lösung hätte dem Geist der Föderalismusreform weit besser entsprochen.Die Länder haben jetzt zu entscheiden, wie die Förderung in beiden Förderlinien konkret ausgestaltet wird. Bei den Investitionszuschüssen, bei denen – nach Kinder-zahlen berechnet – 297 Millionen Euro auf Baden-Württemberg entfallen, plädieren wir dafür, diese Mittel – ebenfalls berechnet nach der Zahl der Kinder – an die Städte und Gemeinden weiterzuleiten. Ein Windhundverfahren wie bei der Verteilung der IZBB-Mittel (Investitionsprogramm Zukunft, Bildung und Betreuung) zum Ausbau von Ganztagsschulen wird es nicht geben. Wir halten eine Förderquote in der Größenordnung von 60 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten für richtig und angemessen.Bei den Betriebskostenzuschüssen reichen die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel aus, um etwa ein Drittel der Kosten für diejenigen Plätze abzudecken, die über das vom Tagesbetreuungsausbaugesetz für das Jahr 2010 geforderte Niveau von durchschnittlich 20 Prozent hinaus bereitgestellt werden. In den Jahren 2013/14, wenn ein durchschnittliches Niveau von 35 Prozent erreicht sein soll, werden es für Baden-Württemberg etwa 100 Millionen Euro sein.Die FDP/DVP-Landtagsfraktion setzt sich dafür ein, diese Mittel als Kopfbeträge an die Kommunen als Planungsträger weiterzuleiten. Krippenplätze, Plätze in Kindergärten mit altersgemischten Gruppen, Plätze in betreuten Spielgruppen und von Tagesmüttern bereitgestellte Plätze tragen alle dazu bei, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot sicherzustellen. Sie müssen deshalb allesamt auch in die Förderung einbezogen werden. Eine Förderung pro Kopf lässt sich auf kommunaler Ebene hervorragend mit einem Gutscheinmodell kombinieren. Und ein Gutscheinmodell, das wir seit langem favorisieren, trägt dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bezüglich der Trägerschaft und der konkreten Ausgestaltung der Betreuung am besten Rechnung.Bei der Ausgestaltung der Betriebskostenförderung muss darauf geachtet werden, dass sie zielgenau dem Ausbau derjenigen Plätze zugute kommen, die über das mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz angestrebte Niveau von durchschnittlich 20 Prozent hinaus zur Verfügung gestellt werden. Dies hat auch die Bundesfamilienministerin bei der Vorstellung der Bund-Länder-Vereinbarung ausdrücklich betont. Wer sich in besonderem Maße für den Ausbau der Kinderbetreuung engagiert, muss auch in besonderem Maße gefördert werden.Und schließlich ist die Frage zu entscheiden, in welchem Umfang sich das Land zusätzlich an den Kosten der Kleinkindbetreuung beteiligen kann und will. Die FDP/DVP hielte es für eine faire Lösung, wenn das Land zusätzlich den gleichen Betrag zur Verfügung stellt, den es für die Betriebkostenförderung vom Bund erhält – in der Endausbaustufe ab 2013/14 also mit etwa 100 Millionen Euro.Das ist eine gewaltige Herausforderung für den Landeshaushalt, denn niemand darf davon ausgehen, dass sich die Steuereinnahmen weiterhin so dynamisch entwickeln, wie es gegenwärtig der Fall ist. Aber es wäre eine Lösung, die die Kommunen nicht überfordert und ihnen weiterhin Luft zum Atmen lässt. Ein Drittel vom Bund, ein Drittel vom Land und ein Drittel von den Kommunen selbst für alle über das 20-Prozent-Niveau hinausgehenden Plätze – das wäre eine faire Lösung, die der Tatsache Rechnung trägt, dass es sich beim Ausbau der Kleinkindbetreuung um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, an der sich alle staatlichen Ebenen gleichermaßen zu beteiligen haben. Siehe Anlage Seite 4Zur Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Ausbau der Kleinkindbetreuung in Baden-WürttembergDie Daten:Im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von unter drei Jahren sind Entscheidungen des Landes zu treffen, • nach welchem Verfahren die Bundesmittel des Investitionsprogramms in den Jahren 2008 bis 2013 an die Träger der Betreuungseinrichtungen weitergeleitet werden, und welche Förderquoten dabei zur Anwendung kommen sollen;• nach welchen Kriterien die über eine Neuverteilung des Umsatzsteueraufkommens ab 2009 für Betriebskostenzuschüsse zur Verfügung stehenden Mittel den Gemeinden als Planungsträgern zugewiesen werden, und ob und in welchem Umfang sich das Land zusätzlich zu den neu zur Verfügung stehenden Umsatz-steueranteilen an den laufenden Kosten des Ausbau der Betreuungsangebote für Kleinkinder beteiligt. Im Land Baden-Württemberg geht es dabei um Investitionsmittel in Höhe von 297 Mio. € (bundesweit 2,15 Mrd. €), die zwischen 2008 und 2013 in Jahresraten von etwa 50 Mio. € zur Verfügung stehen, sowie um Mittel aus einer Neuverteilung der Umsatzsteuer in Höhe von 13 Mio. € 2009 26 Mio. € 2010 45 Mio. € 2011 64 Mio. € 2012 90 Mio. € 2013,bis 2013 einschließlich also insgesamt 238 Mio. € (bundesweit 1,85 Mrd. €) sowie 99 Mio. € ab 2014,die für die Förderung der laufenden Kosten des Ausbaus bereitgestellt werden.

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