Pressemitteilung

08.Juni 2008

Noll: Heimgesetz wird Anforderungen des Landesseniorenrats gerecht

Betreute Wohngruppen mit höchstens acht Plätzen fallen in Zukunft nicht unter Heimgesetz – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, sagte bei der Verabschiedung des Heimgesetzes für Baden-Württemberg im Landtag, dass entgegen der „überzogenen Kritik der Opposition“ der überparteiliche und unabhängige Landesseniorenrat den Gesetzentwurf positiv gewürdigt habe. Allen fünf Anforderungen des Landesseniorenrats – Sicherung der Qualität, Ermöglichung neuer Wohnformen, Verbraucherschutz, Anpassung der Heim-Mitwirkung an die Situation der Heimbewohnerinnen und Entbürokratisierung – werde das Gesetz gerecht. Noll: „Der Landesseniorenrat ist sicherlich unverdächtig, irgendjemanden nach dem Mund zu reden – er vertritt nur die älteren Menschen.“

Als eine der wesentlichen Verbesserungen des neuen Gesetzes bezeichnete Noll, dass die Bürgerinnen und Bürger, die sich vollständig in die Obhut eines Heimes begeben müssen, „sicher sein können, dass der Gesetzgeber ein Auge darauf hat“. Dies betreffe nicht nur den medizinischen Dienst, sondern auch die staatliche und kommunale Heimaufsicht. „Dies werden in Zukunft sachkundige Personen sein, die nicht nur danach schauen, wo der Feuerlöscher hängt, sondern, ob die Menschen gut behandelt werden und in einem guten Gesundheitszustand sind.“Nach den Worten von Noll wurde zusammen mit dem Koalitionspartner eine wesentliche Änderung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf erreicht. So fallen betreute Wohngruppen mit höchstens acht Plätzen nicht mehr unter das Heimgesetz. Zu-nächst war vorgesehen, diese Grenze bei sechs Plätzen zu ziehen – so hätte jede Einrichtung ab einer Zahl von sechs Personen automatisch als Heim gegolten. Noll: „Wir wissen, viele psychisch Kranke und viele Menschen mit Behinderungen leben ebenfalls in Heimen. Diese betreuten Wohngruppen haben allerdings häufig mehr als sechs Mitglieder. Deswegen freue ich mich, dass es möglich war, die Grenze auf acht anzuheben. Dem Wunsch der Behindertenverbände, die Weiterentwicklung von innovativen Wohnformen zu unterstützen, haben wir durch diesen erfolgreichen Änderungsantrag Rechnung getragen.“Hans Ilg, Pressesprecher

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