Pressemitteilung

12.September 2007

Noll: Keine Rolle rückwärts bei Verwaltungsreform

FDP/DVP-Landtagsfraktion wird am strikten Konsolidierungskurs festhalten – Die FDP/DVP-Landtagsfraktion wird darauf drängen, trotz der zurzeit günstigen Situation bei den Steuereinnahmen am strikten Konsolidierungskurs festzuhalten und mit der Rückführung der Altschulden baldmöglichst zu beginnen. Dies sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, bei einer Landespressekonferenz im Landtag nach der zweitägigen Klausurtagung auf der Achalm in Reutlingen.

Zu den Hauptthemen der Klausurtagung gehörten die Evaluierung der Verwaltungsreform und die Novelle des Polizeigesetzes. Professor Dr. Joachim Hesse vom Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften (ISE) begrüßte die Auffas-sung der FDP/DVP-Landtagsfraktion, dass es bei der Verwaltungsreform „keine Rolle rückwärts“ geben könne. Die Zusammenarbeit der Landkreise müsse verstärkt werden, die Polizei soll von der Erfüllung der Effizienzrendite ausgenommen werden, so einer der Beschlusspunkte der Fraktion. Zu der Einigung der Koalitionspartner beim Polizeigesetz sagte Ulrich Noll: „Wir geben der Polizei, was sie braucht und belasten sie nicht mit unnötigem Ballast. So verbessern wir den Maßnahmenkatalog im neuen baden-württembergischen Polizeigesetz weiter.“ Beispielhaft seien genannt:Künftig werden die Auskunftspflichten der Bürger erweitert; sie müssen auch ohne Vorladung neben Name, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit zukünftig auch Angaben zur Sache machen,die Videoüberwachung von größeren Veranstaltungen und Ansammlungen wird ermöglicht. Es wird also folgende vom IM gewünschten Maßnahmen nicht geben: Generalklausel, Ermächtigung für den Videoatlas, Aufschalten auf private Überwachungskameras,die Polizei kann satellitengestützte Navigationssysteme (GPS)zur Positionsbestimmung einsetzen, der Einsatz von KFZ-Kennzeichen-Lesesystemen ist nur im Zusammenhang mit einer konkreten polizeilichen Fahndungsmaßnahme zulässig; eine Dauerkontrolle, wie vom IM gewünscht, wird es nicht geben,die präventivpolizeiliche Telekommunikationsüberwachung wird strikt aus-geschlossen; die Erhebung von Telekommunikationsverbindungsdaten wird aber unter engen Voraussetzungen zugelassen (richterliche Anordnung, Unterrichtungspflicht des Betroffenen, Information des Landtags, Evaluierung, Befristung bis 31.12.2012),der Einsatz des IMSI-Catchers wird zugelassen,Vermögen kann auch schon dann eingefroren werden, wenn es im Vorfeld des Eintritts einer konkreten Gefahr für terroristische oder extremistische Straftaten eingesetzt wird,Daten können an Polizeidienststellen des Bundes und der Länder übermittelt werden,die präventivpolizeiliche Wohnraumüberwachung wird an die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts angepasst,auf Initiative der FDP wurde der Platzverweis in Baden-Württemberg eingeführt; nach dem langjährigen Erfolg, wird er nun endlich auch im Polizeigesetz verankert.Nicht eingeführt werden: die Befugnis zum Öffnen und Einsehen von Postsendungen; eine Erweiterung der Schleierfahndung, die wir schon 1996 abgelehnt haben.Hans Ilg, Pressesprecher

Weitere Pressemitteilungen zum Thema