Pressemitteilung

23.Juli 2006

Noll und Goll: Für Rechtspolitik mit Balance zwischen Freiheit und Sicherheit

FDP-Fraktionsvorsitzender warnt vor Einführung der elektronischen Gesundheitskarte – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, hat sich auf dem 20. Liberalen Jugendtag der FDP/DVP-Landtagsfraktion, kritisch zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte durch das Bundesgesundheitsministerium geäußert. „Wenn es zur Datenspeicherung der gesamten Krankheitsgeschichte von Millionen von Versicherten kommen sollte, dann erinnert mich das stark an einen unseligen Sozialismus, der seine Bürger bis in den Intimbereich durchleuchten will“, sagte Noll auf der Veranstaltung im Stuttgarter Landtag, die unter dem Thema „Schützen wir unsere Freiheit zu Tode?“ stand. Noll: „Es geht hier um die existenzielle Frage, ob hier für Dauer alle persönlichen Patientendaten abgespeichert werden sollen.“

Nach den Worten von Noll sollte bei der Erhebung von elektronischen Daten grundsätzlich immer kritisch hinterfragt werden, ob diese Maßnahme mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger bringe oder ob zu sehr in ihre demokratischen Freiheitsrechte eingegriffen werde.

Noll: „Im Zweifel plädiere ich für die Freiheit.“ Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll sagte, liberale Rechtspolitik wende sich gegen alle Bestrebungen, die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig einzuschränken und räume dem Schutz der Grund- und Freiheitsrechte der Einzelnen Priorität ein. In Baden-Württemberg sei diesem Umstand durch zahlreiche Initiativen auf Bundes- und Landesebene Rechnung getragen worden – „und der Erfolg hat uns Recht gegeben“, sagte Goll. Der Justizminister erinnerte an den baden-württembergischen Gesetzentwurf zum verbesserten Schutz der Intimsphäre, der 2004 in das Strafgesetzbuch als Paragraph 201 a StGB eingefügt wurde. Hier wird die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen unter Strafe gestellt und damit eine „nicht hinnehmbare Strafbarkeitslücke geschlossen“.

Goll: Die Problematik hatte durch die so genannten „Handy-Spanner“ in den vergangenen Jahren eine solche Dimension erreicht, dass der Gesetzgeber handeln musste. Dies sei eines der Beispiele, das auf den Schutz des Einzelnen durch den Staat verweise. Weiter habe das Justizministerium über den Bundesrat erreicht, dass Bürgerinnen und Bürger vor beharrlichen Belästigungen besser geschützt werden sollen. Das so genannte Stalking sei eine ernst zu nehmende Straftat. Es sei zu hoffen, dass der Bundestag den Gesetzentwurf baldmöglichst beschließe. Nach den Worten von Ulrich Goll ist der so genannte Platzverweis, bei dem häuslicher Gewalt durch Polizeieinsatz ein Ende bereitet werde, ein baden-württembergisches Erfolgsmodell, das auf Initiative der Liberalen auf den Weg gebracht wurde. Nach dem Verursacherprinzip muss der Täter – und nicht wie bis dahin das Opfer – die gemeinsame Wohnung verlassen.

Die Jahr für Jahr ansteigende Zahl der erteilten Platzverweise zeige, dass sich der Platzverweis inzwischen als gängiges polizeiliches Handlungsinstrument etabliert hat. Im Jahr 2004 wurden laut Polizeistatistik landesweit insgesamt 2559 Platzverweise erteilt. Goll: „In 80 Prozent der Fälle waren auch Kinder betroffen, was zusätzlich belegt, dass hier ein dringender Handlungsbedarf gegeben war.“ Als Beispiel für den Schutz des Einzelnen vor dem Staat nannte Goll, dass es gegen den Widerstand einiger von der CDU regierten Länder gelungen sei, die notwendige Aufklärung von Gewaltverbrechen im Wege der Identitätsfeststellung durch Spurenabgleich über die DNA-Datei nicht als Standardmaßnahme, beispielsweise wie einen Fingerabdruck, einzuführen. DNA-Dateien sollen lediglich bei einer schweren Straftat oder bei einer Summe von erheblichen Delikten angelegt werden.

Der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz, Johannes Schmalzl, plädierte für einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Sicherheitsbedürfnissen der Allgemeinheit und den Freiheitsrechten des Einzelnen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit in einer freien Gesellschaft wie der unseren setze voraus, dass der Staat die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger garantieren könne. Deshalb müsste den Sicherheitsbehörden auch die Möglichkeit gegeben werden, um die Gesellschaft vor terroristischen Anschlägen (wie beispielsweise im Juli 2005 in London mit 56 Toten und über 700 Verletzten) zu schützen. Denn die Gefahr, die durch den „islamistischen Terrorismus“ drohe, bestehe in Deutschland unvermindert fort. Ebenso bedeutend sei das Engagement der Sicherheitsbehörden gegen Rechtsextremismus. Denn Rechtsextremisten versuchten weiterhin, vor allem Jugendliche über die Skinheadmusikszene zu rekrutieren.

Klaus Hiller, Präsident des Landeskriminalamtes, sagte, mit dem Thema „Innere Sicherheit und Freiheitsrecht im Spannungsfeld“ habe es die baden-württembergische Polizei Tag für Tag in der Praxis zu tun. Hiller: „Die Bürgerinnen und Bürger verlassen sich darauf, dass wir von Ihnen Schaden abwenden. So haben unsere Beamtinnen und Beamten eine besondere Verantwortung – deshalb ist unser Handeln von Recht und Gesetz bestimmt, wie es im Leitbild für die Polizei in Baden-Württemberg aufgenommen worden ist.“ Der Terror sei in Europa schon seit langer Zeit grenzüberschreitende Verbrechenswirklichkeit. Um ihn wirksam bekämpfen zu können, bedürfe es einer europaweiten Kooperation der Sicherheitsbehörden unter Einbeziehung personenbezogener Daten.

Die Terro-rismusbekämpfung sei zu einer vorrangigen Aufgabe aller Mitgliedsstaaten geworden. Im Haager Programm habe der Europäische Rat seine Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass für die Stärkung der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein „innovatives Konzept für den grenzüberschreitenden Austausch von strafverfolgungsrelevanten Informationen erforderlich ist”. Wie Hiller weiter sagte, falle Terrorismusbekämpfung wie auch Katastrophen- und Heimatschutz zwar in den Aufgabenbereich der Mitgliedstaaten, allerdings spiele die EU bei Terrorismusbekämpfung und Heimatschutz eine zentrale koordinierende Rolle. Hiller: „Baden-Württemberg hat als Land im Herzen Europas großes Interesse an einer engen, harmonischen Zusammenarbeit im Rahmen klarer, praxistauglicher Regelungen. So viel Freiheit wie möglich, so viel Sicherheit wie notwendig! Dies ist für das Landeskriminalamt eine Richtschnur, nach der wir uns ausrichten.“

Leif Schubert, der Landesvorsitzende der Jungen Liberalen, sagte, es sei gut gewesen, dass die Organisatoren der Fußballweltmeisterschaft nicht auf manche Scharfmacher gehört hätten, die am liebsten Panzer vor die Stadien gestellt hätten. „Überlegen Sie, was Deutschland für ein Bild vor der Welt abgegeben hätte, wenn in den fröhlichen Autocorsos auch noch Schützenpanzer mitgefahren wären“, so der Juli-Vorsitzende.

Hans Ilg, Pressesprecher

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