Pressemitteilung

20.Mai 2007

Noll und Wetzel: Bestattungsrecht braucht mehr Freiräume

Landtagsfraktion: Augenmaß bewahren – gewachsene Trauerkultur respektieren – „Das Bestattungsrecht befindet sich in einem Spannungsverhältnis zwischen Selbstbestimmung, Interessen der Hinterblieben und gesellschaftlicher Trauerkultur.“ Dies sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, auf einer Anhörung der liberalen Fraktion im Stuttgarter Landtag. Da die Landesregierung das Bestattungsrecht reformieren werde, wolle sich die FDP/DVP-Landtagsfraktion rechtzeitig über die Wünsche der Fachleute informieren und auch eigene Akzente setzen, so Noll. „Dabei wollen wir mit Augenmaß mehr Freiräume eröffnen und das Bestattungsrecht von überflüssiger Bürokratie befreien.“

Dr. Hans-Peter Wetzel, rechtspolitischer Sprecher der Liberalen, forderte „weniger Ein-schränkungen durch den Staat und eine größere Freiheit des Einzelnen, wie er sich bestatten lassen möchte“. Wetzel verwies auf europäische Nachbarländer, die ihren Bürgerinnen und Bürgern „mehr Spielräume erlauben“. In einer globalisierten Welt mit veränderten sozialen Strukturen müsse der Gesetzgeber auf Wünsche und Bedürfnisse der Bevölkerung rea-gieren. Wetzel: „Es kann nicht sein, dass zunehmend immer mehr Hinterbliebene ins nahe Ausland ausweichen, um dort ihre Verstorbenen nach ihren Vorstellungen bestatten zu lassen.“ Christian Streidt, Landesinnungsmeister des Bestattungsgewerbes Baden-Württemberg, sprach sich für eine vorsichtige Lockerung des Bestattungsgesetzes aus. Spezielle Friedhofsflächen für Andersgläubige, beispielsweise orthodoxe Christen oder Moslems, seien nach Meinung des Bestattungsgewerbes wünschenswert. Erinnerungsamulette, gefüllt mit Asche des Verstorbenen und oft ein Trost für die Hinterbliebenen, sollten erlaubt werden. Das Verstreuen der Asche, zum Beispiel im Bodensee, lehnte Streidt aus ökologischen Gründen ab. Weiter sagte er, dass viele Hinterbliebene nicht mehr genügend Geld für eine standesgemäße Bestattung aufbringen könnten. Oberkirchenrat Dr. Michael Nüchtern sagte, dass sich die Bestattungskultur schon immer im Wandel befunden habe. Die Veränderung der Bestattungskultur habe weniger weltanschauliche als soziale und demografische Gründe. Nüchtern plädierte für eine „lebendige und vielfältige Friedhofskultur“. Voraussetzung sei die Bestattung an einem öffentlich zugänglichen, aber geschützten Raum. Der Wille des Verstorbenen sollte respektiert werden. Der „Friedwald-Gedanke“ könne auch in Friedhöfen aufgenommen werden, so Nüchern. Bürgermeister Frank Buß sagte als Vertreter des Gemeindetags, dass getrennte Grabfelder abzulehnen seien, die Integration dürfe nicht mit dem Tod enden. Ausnahmen von der Vorschrift der Sargbestattung seien aber aus religiösen Gründen vorstellbar. Michael Vollmer, Naturbestatter am Titisee, sagte, die Hinterbliebenen sollten über die Beisetzung eines Verstorbenen selbst entscheiden dürfen, doch dies sei in Deutschland nicht erlaubt. Er könne sich vorstellen, die Asche Verstorbener auch im Bodensee zu verstreuen. Er übe sein Gewerbe auch in der Schweiz aus, wo er beispielsweise die Asche Verstorbener auf Almwiesen verstreue. Michael Rudolf, Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge, plädierte für private Bestattungsplätze, auf denen beispielsweise ein Grab länger unterhalten werden könne, als es auf kommunalen Friedhöfen möglich sei. Vergleichbar einer Patientenverfügung könne er sich auch eine Bestattungsverfügung vorstellen. Rudolf: „Die eigenen Wünsche finden ihre Grenze aber dort, wo das Interesse der Hinterbliebenen beginnt.“ Dr. Ismail Altintas, Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V., sagte, viele Verstorbene muslimischen Glaubens würden ins Ausland überführt, weil eine Bestattung nach muslimischen Vorstellungen in vielen deutschen Bundesländern nicht möglich ist. So müssten beispielsweise die Toten Richtung Mekka ausgerichtet werden, die Gräber auf Dauer erhalten bleiben. Einäscherung sei im Islam untersagt. Hans Ilg, Pressesprecher

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