Pressemitteilung

29.Juli 2008

Noll: Verfassungsgericht bestätigt ursprüngliche Linie der FDP

Gericht stellt Existenz vernichtende Wirkung für Wirte von Einraumkneipen fest – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. Die Verfassungsrichter hätten die ursprüngliche Linie der FDP/DVP-Landtagsfraktion im Gesetzgebungsverfahren zum Schutz der Nichtraucher in Gaststätten und Diskotheken in vollem Umfang bestätigt. Diese war leider mit dem Koalitionspartner nicht umsetzbar. Der massive Eingriff in die Berufsfreiheit von Gastronomen bis hin zur Existenzgefährdung wurde höchstrichterlich als unverhältnismäßig festgestellt:

Wenn Gaststätten kleiner als 75 Quadratmeter sind und keine zubereiteten Speisen anbieten, darf ab sofort der Wirt entscheiden, ob seine Gäste rauchen dürfen oder nicht. Voraussetzung ist, dass der Wirt vor dem Lokal eine entsprechende Kennzeichnung anbringt und Minderjährige keinen Zutritt haben. Nach den Worten von Noll gilt es nun, das verfassungswidrige Gesetz durch eine Neuregelung zu ersetzen, die dem Gesundheitsschutz einerseits und der Berufsfreiheit andererseits Rechnung trägt. Ein absolutes Rauchverbot in gastronomischen Betrieben werde es mit der FDP/DVP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg nicht geben. Darüber habe mit dem Koalitionspartner in der Vergangenheit auch immer Einigkeit bestanden. „Eine Neuregelung sollte sich in unseren Augen an denen vom Verfassungsgericht vorgegebenen Übergangsregelungen orientieren“, so Noll.

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