Pressemitteilung

01.Februar 2012

Obleute der Landtagsfraktionen von CDU und FDP/DVP im Untersuchungsausschuss „Ankauf der EnBW-Anteile“ Volker Schebesta MdL und Andreas Glück MdL:„E-Mail vom 30. November ist in Akten von Gleiss Lutz!“

‘- „Wir haben heute festgestellt, dass sich die E-Mail von Gleiss Lutz an Morgan Stanley vom 30. November 2010, auch in den ersten 31 Aktenordnern befindet, die die Kanzlei dem Untersuchungsausschuss zunächst überlassen hat. Darin erklärt die Anwaltskanzlei Gleiss Lutz das Vorgehen ohne Parlamentsvorbehalt beim Ankauf der EnBW-Anteile für gangbar. Ob sich, wie Ministerin Krebs behauptet, diese E-Mail nicht in den Akten von Gleiss Lutz befindet, die die Kanzlei der Landesregierung bereits im Oktober 2011 überlassen hat, können wir leider nicht überprüfen. Denn die Landesregierung hat dem Untersuchungsausschuss entgegen dem klaren Wortlaut seiner Beweisbeschlüsse Nr. 2 und 5 die von Gleiss Lutz überlassenen Akten nicht übermit-telt sondern lediglich eine Handvoll Ordner mit Unterlagen aus den Ministerien. Wir werden in der Sitzung des Untersuchungsausschusses am Freitag die Landesregierung nach weiteren Unterlagen fragen“, erklärten die Obleute im Untersuchungsausschuss Volker Schebesta MdL (CDU) und Andreas Glück MdL (FDP/DVP) am Mittwoch (1. Februar) in Stuttgart.

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