Pressemitteilung

11.Januar 2011 - Haushalt
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Regierungskoalition macht Weg für differenziertes Lebensarbeitszeitkonto frei. Einsparbetrag soll über flexibles Modell erreicht werden

Regierung und Fraktionen eröffnen Beamten mehr Gestaltungsspielräume/Tariferhöhung für Landesbeamte zum 1. April 2011 um 2,0 Prozent beschlossen – Die Koalition von CDU und FDP/DVP und die Landesregierung sind sich einig, dass die Konsolidierung des Landeshaushalts in den nächsten Jahren höchste Priorität hat. Aus diesem Grund müssen auch die gemeinsam vereinbarten Einsparungen im Personalbereich des Landes eingehalten werden.

Die Umsetzung dieser Einsparungen wird im Rahmen eines differenzierten Lebensarbeitszeitkontos erfolgen. Jeder Landesbeamte kann dadurch ganz persönlich von der Einführung einer freiwilligen Mehrarbeit profitieren“, sagten der Ministerpräsident Stefan Mappus, CDU-Fraktionschef Peter Hauk und FDP/DVP-Fraktionschef Dr. Hans-Ulrich Rülke am Mittwoch (12. Januar 2011), als Ergebnis der Klausurtagungen der beiden Regierungsfraktionen.In einem fruchtbaren Diskussionsprozess ist es der Regierung gemeinsam mit den Fraktionen gelungen, ein Konzept zu erarbeiten, das sowohl den Anforderungen des Haushalts-, der Familienpolitik als auch einer erfolgreichen und modernen Personalpolitik entspricht.„Durch gezielte Anreize kann die Bereitschaft der Beamten im öffentlichen Sektor zu Mehrarbeit gestärkt werden. Somit kann für jeden Einzelnen erkennbar sein, dass er durch die geleistete Mehrarbeit für sich selbst Gestaltungsspielräume eröffnen und zugleich sein individuelles Vorsorgebedürfnis erfüllen kann“, betonte Ministerpräsident Stefan Mappus. Eine Rückgabe über die gesamte Laufzeit oder bei Ausscheiden sei dabei gewährleistet.Für Regierung und Fraktionen stand bei der Ausgestaltung des Lebensarbeitszeitkontos die Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie von Pflege und Beruf im Mittelpunkt, betonten Hauk und Rülke.Das neue Lebensarbeitszeitkonto wird in einer Pilotphase bis zur Jahresmitte 2012 evaluiert. Wird der angestrebte Einsparbetrag bis dahin nicht erfüllt, wird ein verpflichtendes Modell der Mehrarbeit eingeführt.Einigkeit besteht bei Regierung und Fraktionen auch darüber, dass es mit der Einführung eines differenzierten Lebensarbeitszeitkontos zu keinen Kürzungen bei Gehalt und Pension sowie Beihilfe und der freien Heilfürsorge kommt.Im Vorgriff auf die anstehenden Tarifverhandlungen werden wir bereits zum 1. April 2011 für alle Beamten des Landes Baden-Württembergs eine Tariferhöhung von 2 Prozent vornehmen. Dies ist zum einen eine Wertschätzung für die gute Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, zugleich soll dies auch als Motivation für die erfolgreiche Umsetzung des differenzierten Lebensarbeitszeitkontos dienen, so Mappus, Hauk und Rülke.Die weitere Ausgestaltung des differenzierten Lebensarbeitszeitkontos wird vor Beginn der Erprobungsphase sowie im Anschluss in Abstimmung mit den betroffenen Berufsverbänden erfolgen.Die Eckpunkte des differenzierten Lebensarbeitszeitkontos gestalten sich wie folgt:1. Erprobungsphase 2011Es besteht Einigkeit darin, dass im Jahr 2011 – beginnend zum 1.9. – ein Einsparbetrag aus dem Personalbereich in Höhe von 20 Mio. Euro erbracht werden muss. Dieser Betrag wächst auf bis ins Jahr 2018 auf 160 Mio. Euro pro Jahr.2. Jeder Beamte im öffentlichen Sektor kann grundsätzlich eine Stunde Mehrarbeit erbringen. Darüber hinausgehende Mehrarbeit muss für eine Anrechnung durch den jeweiligen Dienstvorgesetzten genehmigt werden. Sie werden in ein Lebensarbeitszeitkonto gutgebucht.Aufgelaufene und genehmigte Überstunden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelung können – ohne dass eine Kappung zum Jahresende erfolgt – auf Wunsch in das Lebensarbeitszeitkonto angespart werden. In der Ausgestaltung des Lebensarbeitszeitkontos soll möglichst hohe Flexibilität bestehen. Dies stärkt die operative Eigenständigkeit vor Ort. Die Ausgestaltung wird im Einvernehmen von Dienststellenleiter und dem örtlichen Personalrat vorgenommen.Auf Antrag können im Falle der Verpflichtung auch Berufseinsteiger in den ersten 5 Dienstjahren an diesem Modell teilhaben.3. Die Pilotphase des Lebensarbeitszeitkontos soll so evaluiert werden, dass Veränderungen zum 1.September 2012 möglich sind. Sollte der angestrebte Einsparbetrag am Ende der Pilotphase nicht erzielt worden sein, so wird ein verpflichtendes Modell der Mehrarbeit eingeführt.Über die prozentuale Verteilung des Einsparbetrags unter den Ressorts ist nach Einführung des verpflichtenden Modells neu zu entscheiden.4. Mit den betroffenen Berufsverbänden sind Gespräche über die nähere Ausgestaltung des Lebensarbeitszeitkontos vor Beginn der Erprobungsphase sowie im Anschluss turnusmäßig zu führen.