Pressemitteilung

15.August 2018

Reich-Gutjahr: Das Bestellerprinzip beim Immobiliengeschäft wäre ein Bärendienst für potentielle Käufer

Zur aktuellen Diskussion über die Einführung das Bestellerprinzips für die Maklerkosten auch bei Immobilienkäufen erklärt die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Unseren Wohnraummangel im Land bekommen wir mit der Ausweitung des Bestellerprinzips garantiert nicht in den Griff. Die Erfahrungen aus der Einführung im Bereich der Mietwohnungen zeigen einen signifikanten Rückgang der angebotenen Wohnungen. Die Befürchtung, dass dies nun auch bei den Immobilien geschieht, ist meines Erachtens nicht ganz unbegründet. Dabei ist die Verfügbarkeit von baureifen Flächen schon heute ein Nadelöhr beim Wohnungsbau. Soweit nach dem Vorschlag von Frau Barley nun die Maklerkosten auf den Verkäufer übertragen werden sollen, kann ich mir nur zwei realistische Szenarien vorstellen. Entweder der pfiffige Grundstücksverkäufer schlägt die Maklerkosten einfach auf den Kaufpreis. Dann steigen aber mittelbar auch die Notarkosten und die Grunderwerbssteuer und der Grundstückskauf wird am Ende sogar teurer für den Käufer. Oder der Eigentümer entscheidet sich schlicht gegen den Verkauf und das Grundstück wird für die Enkel aufgehoben.

Ich hoffe, dass der Bundesgesetzgeber dies auch erkennt und aufrichtige Überlegungen anstellt, wie man die Kosten beim Immobilienverkauf tatsächlich senken könnte. Denn das Bestellerprinzip wäre hier ein Bärendienst für den Käufer. Vielleicht hilft ein Blick in den Koalitionsvertrag, der die Prüfung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken vorsieht. Eine schnelle und einfache Entlastung der Käufer würde auch über die Absenkung der Grunderwerbssteuer gelingen, die in Baden-Württemberg von Grün-Rot im Jahr 2011 auf 5% erhöht wurde.“

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