Pressemitteilung

03.Februar 2021

Reich-Gutjahr: Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz ist aus der Zeit gefallen und behindert neue Lebensmodelle

Gabriele Reich-Gutjahr

Wohnungsmangel wird nicht durch Verwaltung des Missstands gelöst.

Gabriele Reich-Gutjahr, wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, sagt anlässlich der Zweiten Lesung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes im Landtag:

 

„Ganz zu Ende der Legislaturperiode novelliert die Landesregierung also nochmal das Zweckentfremdungsverbotsgesetz und möchte damit etwas gegen den Wohnraummangel in Baden-Württemberg tun. Diese Novelle ist dabei Ideenlos, rückwärtsgewandt, auf die Verwaltung des Mangels ausgerichtet und teuer für die Kommunen, die sie umsetzen. Schwerpunkt ist die Einführung einer Auskunftspflicht für Betreiber von Internetportalen, die Möglichkeit für Gemeinden, eine Registrierungspflicht für das Anbieten und Bewerben von Ferienwohnraum sowie eine Anzeigepflicht für jede einzelne überlassene Wohnung einzuführen.

 

Das also ist das vielbeschworene digitale Zeitalter von Grün-Schwarz: Den Bürger besser zu überwachen! Und zur Kasse zu bitten mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Anstatt neuen Wohnraum zu schaffen und damit das eigentliche Problem anzugehen, wird der bestehende Wohnraum stärker reguliert und in die Freiheit des Eigentums eingegriffen. Das Geld für die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes wäre besser angelegt in der Stärkung der Baubehörden oder im Wohnungsbau. In einer Zeit gesellschaftlicher Transformation braucht es mehr Flexibilität in der Nutzung von Wohn- und Gewerberaum, nicht weniger. Das Gesetz als Ganzes ist deshalb aus der Zeit gefallen. One-in-One-out – die Regierung sollte ihrer Koalitionsvereinbarung wenigstens einmal Taten folgen lassen und dieses Gesetz abschaffen.“

 

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