Pressemitteilung

12.April 2018

Reich-Gutjahr: Grüne sollen Gewässerschutz in den Ländern stärken statt ihn im Bund schlecht zu reden

Die umweltpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, hat die Grünen scharf für ihr „doppeltes Spiel“ in Bund und Ländern beim Schutz von Grundwasser, Flüssen und Seen kritisiert: „Die Grünen drehen es bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie gerade so, wie sie es wollen. Glaubwürdige Umweltpolitik sieht anders aus.“

In einer Pressemitteilung vom 29. März 2018 habe die grüne Bundestagsfraktion behauptet, „schon 93 Prozent der Flüsse in Deutschland“ seien „in einem sehr schlechten Zustand“, kritisierte Reich-Gutjahr. Tatsächlich hatte das Bundesumweltministerium den Grünen aber zuvor erläutert, dass noch 93 Prozent der Flussabschnitte die Zustandskategorien „mäßig“, „unbefriedigend“ oder „schlecht“ erreichen, dass sich jedoch eine langsame, aber stete Tendenz zur Verbesserung abbilde. Zudem habe das Bundesumweltministerium darauf hingewiesen, dass der wasserwirtschaftliche Vollzug in die Hoheit der Länder falle, und nicht in die des Bundes. „Wenn wir indessen im Land Baden-Württemberg den grünen Umweltminister Untersteller nach der Belastung der heimischen Gewässer mit multiresistenten Keimen und Antibiotika fragen, hören wir nur Beschwichtigungen und Erklärungen, warum er dazu überhaupt keine Daten habe und sich nicht zuständig fühle“, kritisierte Reich-Gutjahr.

 

Die Freien Demokraten stünden für den Schutz des wichtigsten Lebensmittels und sehr wichtigen Lebensraums, des Wassers, ein. „Vor allem der Schutz des Grundwassers ist dafür existenziell. Deshalb müssen Einträge wie Rückstände aus Landwirtschaft, Industrie und Bergbau sowie aus Medikamenten immer dort reduziert werden, wo sie entstehen und wo eine Gefährdung vorliegt“, forderte Reich-Gutjahr. Es gelte das Verursacherprinzip.

Die Freie Demokratin wies darauf hin, dass die Europäische Union die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie nachträglich erhöht habe, zum Beispiel durch Aufnahme neuer Messwerte, ohne aber jemals das Zieljahr 2027 anzupassen. Zudem habe die EU mit dem Begriff des „ökologisch guten Zustands“ beim Beschluss der Wasserrahmenrichtlinie im Dezember 2000 Neuland beschritten. „Es ist absolut richtig, neue Erkenntnisse immer rasch ins europäische Recht aufzunehmen, aber zusätzliche Ziele brauchen eben auch zusätzliche Zeit zur Umsetzung.“ Warnungen vor einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland relativierte Reich-Gutjahr daher. Die Probleme der Umsetzung gibt es überall in der EU und Brüssel wird wohl kaum gegen 27 Mitgliedsstaaten gleichzeitig prozessieren. „Der heutige Stand der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie bietet gewiss keinen Anlass, sich zurückzulehnen, aber wir müssen das Erreichte bei der chemischen Gewässerqualität, bei Renaturierungen und der Rückkehr von Arten auch nicht künstlich schlecht reden, nur um daraus parteipolitisch Kapital zu schlagen“, fasste die liberale Umweltpolitikerin zusammen. Die Gewässer des Landes seien heute in einem deutlich besseren Zustand als noch in den 1990er Jahren.

 

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