Pressemitteilung

12.Oktober 2017

Reich-Gutjahr: Mit Ausweitung des Vorkaufsrechts schaden Grüne und CDU der Agrarstruktur

Bei der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der grün-schwarzen Landesregierung zur Änderung des Naturschutzgesetzes warnte die umweltpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr, vor der von Grünen und CDU geplanten Ausweitung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts:

„Wenn das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht künftig uneingeschränkt bei der Veräußerung einzelner landwirtschaftlicher Flächen greifen soll, untergraben Grüne und CDU damit aber nun die jahrzehntelangen Bemühungen um eine Verbesserung der Agrarstruktur. Wer die Entwicklung hin zu einem Flickenteppich landwirtschaftlicher Flächen begünstigt, schadet damit den viel gepriesenen bäuerlichen Strukturen, die wir in Baden-Württemberg noch haben, und somit letztlich auch einer naturnahen Bewirtschaftung unserer artenreichen Kulturlandschaften“, sagte Reich-Gutjahr. Die FDP/DVP-Fraktion lehne dies entschieden ab.

Ein Schritt in die richtige Richtung sei indessen der Versuch, die naturschutzrechtliche Genehmigungspflicht für Werbeanlagen landwirtschaftlicher Betriebe zu entbürokratisieren. Hierzu kündigte Reich-Gutjahr an, dass die FDP/DVP-Fraktion noch Präzisierungsvorschläge liefern werde, um den von Grünen und CDU angedachten Bürokratieabbau rechtssicherer und praxisnäher zu gestalten. Als „höchst problematisch“ bezeichnete Reich-Gutjahr wiederum die vorgesehene Aufnahme weiterer Pflanzengemeinschaften wie „Land-Schilfröhrichte“ und „Staudensäume trockenwarmer Standorte“ in die Liste gesetzlich geschützter Biotope. „Wir müssen aufpassen, dass wir durch starre Unterschutzstellungs-Mechanismen nicht die Attraktivität des freiwilligen Vertragsnaturschutzes untergraben“, sagte die FDP-Umweltpolitikerin. Doch genau dies drohe bei Biotopen, die üblicherweise dort entstünden, wo die Land- und Forstwirtschaft im Rahmen von geförderten Brache- oder Greening-Maßnahmen vorübergehend extensiv wirtschafte. Wenn erfolgreicher Vertragsnaturschutz für die Landnutzer zu dauerhaften Beschränkungen des Eigentumsrechts führe, werde er uninteressant, so Reich Gutjahr abschließend.

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