Pressemitteilung

06.Mai 2020 - Wohnungsbau

Reich-Gutjahr: Neues Wohnraumförderungsgesetz ist verpasste Chance – Regierung versäumt Straffung der Anspruchsberechtigten für mehr Sozialwohnungen

Verbreiterung der Zielgruppen und hohe Fehlbelegungen erschweren Zugang für tatsächlich Bedürftige.


Gabriele Reich-Gutjahr, die wohnbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP Fraktion, kommentiert die heutige Debatte im Plenum des Landtags zur Änderung des Landeswohnraumförderungsgesetzes:

„Die Änderung des Gesetzes ist eine verpasste Chance: Bis 2030 wird der Bestand an Sozialwohnungen zurückgehen, wenn nicht jährlich mindestens 1.500 neuen Wohnungen neu entstehen. Der offensichtlichen Knappheit des Gutes Sozialwohnung trägt diese Gesetzesänderung keine Rechnung.  Stattdessen verbreitert es die Zielgruppen für Sozialwohnungen und berücksichtigt auch künftig bei der Einkommensberechnung wichtige Zahlungen wie Kindergeld, Elterngeld oder BAFöG nicht. Diese umfassendere Einkommensermittlung bei der Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins hätte dazu beitragen können, dass weniger Sozialwohnungen nach wenigen Jahren fehlbelegt sind.

Die Schaffung einer elektronischen Wohnungsbindungskartei ist ein wichtiger und überfälliger Schritt. Nun wird erstmals ein Überblick entstehen, wie viele geförderte Sozialwohnungen es im Land tatsächlich gibt und welche Bindungsdauer diese haben. Diese Kartei würde auch die Möglichkeit eröffnen, Belegungsrechte besser zu verfolgen und Fehlbelegungen entgegenzuwirken. Leider hat diese Gesetzesänderung dafür keine Grundlagen geschaffen.”