Pressemitteilung

15.Oktober 2020

Reich-Gutjahr: Staatliche Beteiligungen brauchen mehr Kontrolle und klarere Kriterien

Gabriele Reich-Gutjahr

Beteiligungsfonds hat das richtige Ziel, geht aber den falschen Weg.

Zur heutigen Debatte im Landtag zum Beteiligungsfondsgesetz sagte die wirtschaftspolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Gabriele Reich-Gutjahr:

„Staatliche Beteiligungen an existenzbedrohten Unternehmen können eine Ausnahmemöglichkeit sein, um Arbeitsplätze zu retten und wirtschaftliche Strukturen zu sichern. An diese Beteiligungen stellen wir drei zusätzliche Forderungen. Erstens: klare parlamentarische Kontrolle durch den Landtag. Zweitens: eindeutige Kriterien für den Einstieg und ein vorgezeichneter Weg für den Ausstieg. Und drittens: verbindliche Regelungen, dass wieder freiwerdende Mittel aus dem Beteiligungsfonds unmittelbar zur Schuldentilgung verwendet werden. Leider erfüllt das heute im Landtag diskutierte Beteiligungsfondgesetz keines dieser Kriterien.

Wir wollten dieses Gesetz gerne reparieren, sodass wir doch noch hätten zustimmen können. Leider hat unser Antrag, eine Parlamentsbeteiligung ab einer Beteiligungssumme von 20 Millionen Euro zwingend vorzuschreiben, keine Mehrheit gefunden. Ebenso wurde die zwingende Verwendung der voraussichtlich im Laufe von 10 Jahren wieder freiwerdenden Mitteln des Beteiligungsfonds zur Schuldentilgung abgelehnt. Es ist ein klares Signal, dass die Regierung nicht beabsichtigt, die durch den Nachtragshaushalt angehäuften Schulden wo möglich zügig zu tilgen. Staatswirtschaft zu Lasten des Steuerzahlers ist mit der FDP-Fraktion aber nicht zu machen!“

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