Pressemitteilung

09.Juni 2017

Reich-Gutjahr: Symbolischer Erfolg zu Lasten der Bürgerrechte

Zur Meldung, das seit Oktober 2016 bestehende Zweckentfremdungsverbot in Tübingen zeige Wirkung, erklärte Gabriele Reich-Gutjahr, wohnungsbaupolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion:

„Der Tübinger Oberbürgermeister lässt sich heute für einen letztendlich nur symbolischen Erfolg feiern, der auf einem 2013 von der grün-roten Landesregierung erlassenen Gesetz gründet, das  jedem liberalen Grundsatz widerspricht. An der Wohnungssituation seiner Stadt ändert sich faktisch nahezu nichts.

Dass die Eigentümer von Immobilien mit drohenden Bußgeldern in erheblicher Höhe dazu genötigt werden müssen, Wohnungen zu vermieten oder zu verkaufen, ist ein Armutszeugnis und zeigt wie weit sich die Stadtverwaltung von ihren Bürgern entfernt hat.

Wie Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Eigentum verfahren, sollte nicht von Staatsseite vorgeschrieben werden, sondern jedem selbst freigestellt bleiben, sonst droht eine schrittweise Marginalisierung von Bürgerrechten, die in jedem Fall unangetastet bleiben sollten.“

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