Pressemitteilung

27.März 2012

Rülke: Das Land Baden-Württemberg muss seinen Kommunen Finanzderivatgeschäfte verbieten

In den vergangenen Jahren wurden zunehmend Kämmerer durch Banken geködert – Auf Antrag der FDP-Landtagsfraktion hat sich der baden-württembergische Landtag in einer Aktuellen Debatte mit einer Änderung der Gemeindeordnung zum Ziele des Verbots derivativer Finanzgeschäfte für Kommunen beschäftigt. Der Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, kündigte an, dass seine Fraktion eine Ergänzung des Paragraf 77 Absatz 2 der Gemeindeordnung um den Satz „Spekulative Finanzgeschäfte sind verboten“ beantragen werde. Eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung des Freistaats Sachsen wurde in der vergangenen Woche auf den Weg gebracht.

Aus Rülkes Sicht ist diese Initiative nötig geworden, weil in den vergangenen Jahren zunehmend kommunale Kämmerer durch Banken geködert wurden, solche Geschäfte abzuschließen, um angeblich Zinsen zu sparen. Die Grenzen zur spekulativen Wette seien aber fließend. Mittlerweile werde bundesweit ein Schaden von über einer Milliarde Euro für die Kommunen geschätzt. Die Stadt Riesa in Sachsen hat beispielsweise rund 22 Millionen Euro verloren und Pforzheim in Baden-Württemberg gar 57 Millionen. „Finanzgeschäfte, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, müssen klipp und klar verboten werden!“, so Rülke wörtlich. Bislang seien den Kommunen nur ganz allgemein Spekulationsgeschäfte untersagt. Das Aufkommen von Finanzderivatgeschäften auf kommunaler Ebene mache eine klarstellende gesetzliche Regelung notwendig. Künftig solle nur noch die Absicherung von Zinsänderungsrisiken zulässig sein.Die Abgrenzung zu Spekulationsgeschäften könne im Einzelnen schwierig sein. Deshalb bedürfe es einer Verordnungsermächtigung zur Kontrolle, die nach dem Willen der Liberalen bei den Regierungspräsidien anzusiedeln sei. Ein solches klares Verbot hätte auch den großen Vorteil der Rechtsfolge der Nichtigkeit. Die Stadt Pforzheim sei aktuell vor dem Landgericht Frankfurt ganz offensichtlich mit dem Versuch gescheitert, auf eine Nichtigkeit ihrer Zinswetten zu plädieren, da die aktuelle Rechtslage hierfür nicht ausreiche. Eine Verschärfung würde höchstvermutlich auch die Banken von solchen Angeboten abschrecken, weil sie eben eine Nichtigkeit ihrer Angebote fürchten müssten. Die sogenannte Konnexität müsse durchgesetzt werden. Es müsse also ein klarer Zusammenhang zwischen dem Zinssicherungsgeschäft und dem Grundgeschäft, nämlich dem kommunalen Kredit, nachweisbar sein. Sogenannte Zinsoptimierungsgeschäfte verstießen gegen das Spekulationsverbot. „Wetten auf Marktentwicklungen gehen nicht!“, so Rülke abschließend.

Weitere Pressemitteilungen zum Thema