Pressemitteilung

30.Juni 2008

Rülke: Einzelhandel in kleineren Gemeinden auch auf größeren Flächen möglich

Verkaufsflächen über 800 Quadratmeter ermöglichen bessere Grundversorgung – „In kleineren Gemeinden sind in Zukunft im Einzelhandel Verkaufsflächen von mehr als 800 Quadratmetern fallbezogen möglich und auch gewünscht.“ Dies sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke (Enzkreis), anlässlich der Novellierung des Landesplanungsgesetzes.Am 23.Juni hat der Ministerrat diese Novellierung beschlossen. Auf Wunsch der FDP/DVP-Landtagsfraktion soll nun der großflächige Einzelhandel von mehr als 800 Quadratmetern in Kleinzentren und Orten ohne Zentralitätsfunktion erleichtert werden.

In der Begründung zu § 3 des Gesetzentwurfes heißt es: „Bei Festlegungen in Regionalplänen zum großflächigen Einzelhandel ist die Sicherstellung einer hochwertigen Grundversorgung von hohem Gewicht. Die Regionalverbände sollen … großflächigen Einzelhandel auch in kleineren Gemeinden, also in Kleinzentren und nicht zentralen Orten, ermöglichen, wenn dies…zur Sicherung der Grundversorgung geboten ist.“ Dabei „kann auch eine Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern möglich sein.“Rülke zeigte sich erfreut darüber, dass ein Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation im ländlichen Raum erreicht werden konnte: „Durch die Öffnung der Flächengrenze wird die Versorgungslage im ländlichen Raum verbessert. Vor allem ältere und eingeschränkte Menschen können ihre Grundbedürfnisse damit besser befriedigen.“

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