Pressemitteilung

14.April 2010 - Finanzen

Rülke: Erfolgreiche Politik setzt gute Rahmenbedingungen für Wachstum und Wohlstand

Unternehmensfinanzierung weiter sicherstellen – Länderfinanzausgleich muss gerecht sein – Der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in einer von den Liberalen beantragten Debatte zum Thema „Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg – den Spitzenplatz erhalten“, betont, dass es Kennzeichen der erfolgreichen Politik des Landes ist, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen. Der Staat selbst sei nicht der bessere Unternehmer. Das Land würde sich beim Versuch übernehmen, im Alleingang alles erforderliche zu tun, um kraftvoll aus der stärksten Krise seit Bestehens Baden-Württembergs herauszukommen. Hier sei auch der Bund in der Verantwortung.

Nach den Worten von Rülke waren die Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes wesentliche Beiträge zur Krisenbewältigung. Auch die Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung sei von großer Bedeutung. „Die Bürgschaftsprogramme sind erfolgreich, doch wir sind bereit, nachzujustieren“, so Rülke. Insbesondere gehe es um die Frage, ob zur Verfahrensvereinfachung die Wertgrenze, bis zu der die L-Bank für die Bürgschaftsvergabe zuständig ist, auf bis zu zehn Millionen Euro zu erhöhen ist. Erst ab diesem Wert würde der Wirtschaftsausschuss des Landtags zuständig werden. Bisher beträgt der Grenzwert fünf Millionen Euro. Wie Rülke weiter sagte, müsse in Zukunft auf die Verbesserung der Infrastruktur und einen gerechten Länderfinanzausgleich besonders Wert gelegt werden. „Nach langen Jahren des Aufbaus Ost, brauchen wir nun ein Programm Südwest“. Und: „Angesichts des massiven Steuerrückgangs in Baden-Württemberg im Umfang von vier Milliarden innerhalb eines Jahres kann es nicht sein, dass wir noch rund 1,6 Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich zahlen. Andere Länder leisten sich Dinge, die bei uns nicht Standard sind. Beispielsweise beitragsfreie Kindergartenplätze oder der Verzicht auf Studiengebühren. Wir müssen gegebenenfalls eine erneute Klage in Betracht ziehen.“