Pressemitteilung

20.Juni 2012

Rülke, Greilich und Hacker: Ja zu einem solidarischen, aber leistungsgerechten Länderfinanzausgleich

Professoren Dr. Feld und Dr. Kube stellen mit FDP-Fraktionsvorsitzenden Eckpunkte eines gemeinsamen Gutachtens für eine Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs vor – „Das aktuelle System des Länderfinanzausgleichs ist weder gerecht noch solidarisch. Es hat in dieser Form keine Zukunft. Wir benötigen dringend ein neues dynamisches Finanzausgleichssystem mit einer stärkeren Anreizorientierung, damit Anstrengungen zur Steigerung der eigenen Wirtschaftskraft auch entsprechend honoriert werden. Dazu wollen wir den föderalen Finanzausgleich auf dem Verhandlungsweg erneuern.“ Dies sagte der Vorsitzende der baden-württembergischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, gemeinsam mit seinen Kollegen aus Hessen und Bayern, den Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Greilich und Thomas Hacker, auf einer Landespressekonferenz in Stuttgart. Dort präsentierten der Volkswirtschaftler Prof. Dr. Lars P. Feld (Freiburg) und der Finanzverfassungsrechtler Prof. Dr. Hanno Kube (Mainz) die Eckpunkte eines gemeinsamen Gutachtens für eine Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, das sie derzeit im Auftrag der drei Landtagsfraktionen erarbeiten. „Die Leitlinien unseres Gutachtens zu einem neuen Finanzausgleichssystems sind eine stärkere Anreizorientierung, eine Entkoppelung der Verteilungsmechanismen von der Bedarfsorientierung und eine größere Steuerautonomie der Länder, so Hanno Kube und Lars Feld.

Wie Hans-Ulrich Rülke sagte, „wollen wir den Nehmerländern nicht die föderale Solidarität aufkündigen – aber ewig kann die Geduld der Geberländer nicht strapaziert werden.“ Wenn der Verhandlungsweg blockiert werde, dann müsse man sich nicht scheuen, zusammen mit Hessen und Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Wie Rülke weiter sagte, müsse im Vordergrund eines neuen Finanzausgleichssystems ein Hebesatzrecht für die Bundesländer stehen. So könnten die Bürgerinnen und Bürger verfolgen, wie sich die Ausgabenpolitik des Landes auf ihren Steuersatz auswirkt und über diese Politik bei den Landtagswahlen entscheiden. Wolfgang Greilich erklärte: „Das aktuelle System ist nicht mehr zu retten, da es ausschließlich auf die Sicherung des Status Quo angelegt ist. Daher setzen wir uns für ein dynamisches Ausgleichssystem ein, in dem deutliche Anreize für eine Steigerung der eigenen Wirtschaftskraft gesetzt werden. Davon profitieren nicht bloß große Geberländer wie Hessen, sondern letztlich alle Länder. Aus Sicht von uns Liberalen ist es auch möglich, einen sogenannten Konsolidierungs-Bonus in das System einzubauen, wodurch Länder, die verstärkt ihre Schulden abbauen, auch mehr vom neuen System profitieren könnten.Thomas Hacker wies darauf hin, dass auch Bayern als Geberland enorme Anstrengungen unternehme, Schulden abzubauen und den Haushalt zu konsolidieren. „Wir in Bayern machen es uns auch als wirtschaftlich erfolgreiches Land nicht einfach: Auf Druck der FDP hat Bayern sich vorgenommen, bis zum Jahr 2030 schuldenfrei zu sein. Es ist nicht mehr zu erklären, warum wir nachhaltig wirtschaften und unsere Überschüsse dann an andere Bundesländer abgeben müssen. Wir möchten Anreize setzen für ein besseres Wirtschaften. Wir wollen eine gerechte Neuordnung des Finanzausgleichs und haben deshalb im Bayerischen Landtag eine Initiative gestartet, dass nur diejenigen Länder Geld aus dem Finanzausgleich erhalten sollen, die sich an eine in der Verfassung verankerte Schuldenbremse halten und sparsam wirtschaften.“In Ihren „Eckpunkten für eine neue Finanzordnung“ fassen Prof. Dr. Lars P. Feld und Prof. Dr. Kube unter anderem folgende Reformschritte zusammen: Die derzeitige Finanzordnung orientiert sich am Einwohner als zentraler Größe. Mit einer Föderalismusreform III sollen neben einer Beseitigung oder Abschwächung von Fehlanreizen insbesondere eine stärkere Berücksichtigung bestehender Asymmetrien erreicht werden. Ebenfalls gilt es in diesem Kontext, den Übergang mit möglichst geringen Härten zu gestalten. Die Eckpunkte des möglichen Ausgleichsystems sehen unter anderem Zuschläge auf die Einkommenssteuer vor. Dies hat den zentralen Vorteil, dass Steuer- und Ausgabenverantwortung zusammengebracht werden. Weitere Eckpunkte bestehen in einer 50 prozentigen Lohnsteuerzerlegung nach dem Betriebsstättenprinzip sowie in einem Ressourcenausgleich gemäß eines linearen Tarifs von 60 Prozent.

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