Pressemitteilung

22.Juli 2012

Rülke und Glück: Grün-Roter Populismus ist unerträglich

Haltlose Vorwürfe von Grün-Rot sind nur mit eigenen Zweifeln am Ergebnis der von der Landesregierung beauftragten gutachterlichen Stellungnahme erklärbar – Der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der FDP-Obmann im Untersuchungsausschuss, Andreas Glück, sagten zu dem von Grünen und SPD erhobenen haltlosen Vorwurf, die FDP verweigere sich einer aktiven Aufarbeitung des EnBW-Anteilskaufs, was sich darin zeige, dass ein Antrag von Grünen und SPD nicht mitgetragen werde:

„Bisher liegt der FDP-Landtagsfraktion weder die Schiedsklage noch die in Bezug genommene, von der Landesregierung in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme zum Wert der EnBW-Anteile vor. Der FDP vorzuwerfen, sie beteilige sich nicht an einer Initiative, deren Zielrichtung und Grundlagen der FDP-Fraktion bislang weitgehend unbekannt sind, ist schlicht unseriös und blanker grün-roter Populismus.“ Augenscheinlich liege den Regierungsfraktionen zumindest die gutachterliche Stellungnahme, womöglich auch die Klageschrift vor. Insoweit stelle sich die Frage, warum diese Dokumente bislang nicht allen Fraktionen und auch nicht dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt wurden. Für diese Woche sei das Ergebnis der vom Untersuchungsausschuss beauftragten Sachverständigen zum Thema Wertermittlung angekündigt worden. „Offenbar befürchtet Grün/Rot, dass selbst der nun schon deutlich reduzierte von ihnen behauptete Schaden von 840 Mio. Euro von den Sachverständigen erschüttert wird. Anstatt die vom Rechnungshof geäußerten grundlegenden Zweifel an einer nachträglichen objektiven Wertermittlung, die nach Ansicht des Rechnungshofes – wenn überhaupt – allenfalls mit internen Unternehmensinformationen möglich sein soll, zur Kenntnis zu nehmen, stellt Grün/Rot den nunmehr noch behaupteten – bereits um über die Hälfte zusammengeschmolzenen – Schaden von 840 Mio. Euro als Tatsache dar“, so Rülke und Glück weiter. Um dringend erforderliche Informationen über die ICC-Klage und die von der Landesregierung in Auftrag gegebene Stellungnahme zu erhalten, hat die FDP/DVP-Fraktion am vergangenen Mittwoch, 17. Juli, einen Antrag eingebracht (Drucksache 15/2108).

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